Haftpflichtversicherung Mieter will nur Bruchteil der Summe bezahlen

Hallo,
Wir vermieten in unserem Haus das OG. Jetzt ist dem Mieter etwas auf das Waschbecken gefallen. Leider war es ein Waschtisch, der komplett verbaut war, also inkl. Waschtischunterschrank. Unsere Gebäudeversicherung haftet nur für Schäden, wenn solche Sachen von Fachunternehmen angebracht werden.
Ende vom Lied Arbeitskosten eigentlich teurer als der neue Waschtisch.
Die Haftpflichtversicherung beruft sich jetzt darauf, dass der Waschtisch nicht mehr viel Wert war und wollen uns nur ca. 1/3 von den Kosten erstatten.

Kennt sich jemand damit aus? Ist das so rechtens, können wir dagegen angehen? Wenn ja gibt es da vll. Einen googel Begriff den ich benutzen kann um an mehr Infos zu kommen mit denen ich besser argumentieren kann.
Oder haben wir als Vermieter jetzt quasi einfach Pech gehabt.

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dein Mieter hat es beschädigt, wieso muss eure Gebäudeversicherung zahlen?
Ihr bekommt nur den Zeitwert, nach 20 Jahren ist so ein Schrank nichts mehr wert!

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Ne, unmissverständlich ausgedrückt! Wir mussten das Waschbecken vom Fachmann anbringen lassen, weil unsere Gebäudeversicherung nicht zahlen würde, wenn wir es schlecht angebracht hätten.
Deswegen übersteigt die Rechnung natürlich den Zeitwert erheblich!

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Missverständlich ausgedruckt natürlich 🙈

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Google mal unter Mietsachschaden.

Das mit dem Abzug alt von neu ist richtig so, aber Du solltest nachvollziehen können, ob die Berechnung der Versicherung auch so stimmt.

VG 004

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Mmh, da hab ich jetzt erstmal nur gefunden, dass der Mieter für den Sachschaden aufkommen muss. Er bräuchte ja keine Haftpflichtversicherung.
Muss er dann reintheoretisch für dem Rest aufkommen, also die Differenz die seine Versicherung nicht zahlt?
Wir können leider auch nicht nachweisen wie alt das Waschbecken schon war...
Ach, alles doof...
Ich versuch mich mal nochmal belesen. Das der Mieter jetzt groß kosten hat, will ich nicht.

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Das hätte über die Versicherung des Mieters laufen müssen. Er hätte es seiner Haftpflichtversicherung melden müssen.
Der Zeitwert ist richtig. Der Mieter muss auch nicht für die Differenz aufkommen

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Mit ist das auch mal passiert und ich habe das meiner Haftpflicht gemeldet und die Rechnung vom Handwerker eingereicht, der das Waschbecken ausgetauscht hat. Hat 260€ gekostet, neues Waschbecken (Standardware) zuzüglich Montage. Da wurde nichts abgezogen.

Allerdings hatte mein Vermieter da gar nicht viel mit zu tun. Ich musste den Handwerker zahlen und habe dann da Geld von meiner Versicherung erstattet bekommen. Der Vermieter hat mit nur das Fabrikat und den Modelltyp genannt, das zu ersetzen ist.

Die Wohnung damals war ein Erstbezug, aber ich oder der Vermieter mussten nie nachweisen wie alt das Waschbecken war.

Ging es um eine erheblich höhere Summe oder war von Fotos offensichtlich, dass das schon alles uralt war? Ansonsten prüfen Versicherungen solche Peanuts doch kaum.

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Unsere Mieterin hat es der Versicherung gemeldet und die haben sich zwecks Abwicklung mit uns in Verbindung gesetzt.
Wir haben dann einen vergleichbaren Waschtisch genommen und eine andere Handwerkerfirma, die günstiger ist als unsere normale.
Tja, da wir keine Rechnung für den alten Waschtisch haben, haben die halt irgendwas angesetzt. Wobei sie da, schätze ich, eher großzügig angesetzt haben, und dann eben was von Wertverlust und Zeitwert.
Ich frag mich halt, ob es Unterschiede in den Haftpflichtversicherungen gibt. Als ich Mieterin war und mal das selbe problem hatte meine Versicherung auch alles bezahlt.
Das ganze drum rum, Waschbeckenausbau , -einbau, anschließen, etc hat halt den größte Teil ausgemacht, aber das können wir halt nocht selber. Entsorgung haben wir auch selber übernommen.
Nervt halt grad nur, wenn quasi 1 ganze Monatsmiete am Ende für sowas drauf geht... und das schon im.vergöeich der günstigste Handwerker war. ansonsten hätte das Waschbecken bestimmt noch ein paar Jahre gehalten...

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Ja nun, so ist das wenn man vermietet. Seid froh, dass der Mieter zumindest versichert war, hatte ich auch schon anders.

Selbstverständlich wird nur der Zeitwert ersetzt, aufgrund der Nutzungsdauer von Badezimmer-Einrichtung wundert es mich nicht, dass es eher wenig ist.
Gehört dazu, lohnt sich nicht, sich zu ärgern.
Wenn ihr handwerklich begabt seid, würde ich eher über einen Wechsel der Gebäudeversicherung nachdenken, dann spart ihr im Wiederholungsfall den Handwerker.

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Zeitwert ist richtig. Die Miete die ihr bekommt, deckt ja auch ein Teil der Abnutzung.

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Abnutzung ist für uns tatsächlich in Ordnung! Die müssen uns jetzt nicht das super neue Waschbecken finanzieren. Mich stören eher dass eben die "Nebenkosten" nicht übernommen werden. Handwerker sind halt recht teuer und die Aus- und Einbaukosten werden eben nicht übernommen! Obwohl wir ja nun nichts dafür können, dass das Möbel jetzt ausgetauscht werden muss.
Scheint ja aber leider so richtig zu sein, auch wenn ich es als nicht gut empfinde.

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Ein Waschbecken zu installieren ist aber nun auch kein Hexenwerk.

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Hm, für mich denkt ihr da zu kompliziert. Das mit dem Zeitwert wurde ja schon erklärt.
Mir (als Mieter) ist jetzt allerdings nicht ganz klar, warum ihr als Vermieter unbedingt wieder diesen Waschtisch ins Spiel bringt. Der macht es doch so teuer, oder nicht? Passendes Waschbecken, aufwendigerer Einbau, korrekt?
Somit wäre der Schaden auch mit der Summe der Versicherung abdeckbar....fertig ist die Kiste.

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Du meinst, warum wir nicht nur ein Waschbecken installiert haben?
Das Bad ist recht klein, Schrank an eine andere Stelle keine Option. Deswegen wollten wir für den Mieter gerne was haben, was eben zum Vormöbel vergleichbar ist. So haben sie es ja auch gemietet, fanden wir netter als einfach nur zu sagen, hier neues Waschbecken, Verstaumöglichkeiten habt ihr halt Pech gehabt!
Aber gut, da dachten wir halt auch, dass zumindest die Einbaukosten zum Teil mit getragen werden.
Wieder was gelernt...

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Ihr seid als Vermieter zu nett und zerbrecht euch für den Mieter den Kopf....sage ich als Mieter;-).

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Ich kenne es eigentlich so, dass bei Sachkosten der Zeitwert und die Handwerkerkosten voll erstattet werden.ich würde zumindest schriftlich Widerspricht einreichen.

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Wir rechnen das mal nochmal aus, mit dem Zeitwert und den Einbaukosten.
Dann versuchen wir es nochmal bei der Versicherung!

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Einbaukosten bei einem Waschbecken werden selten gezahlt, da das eigentlich jeder selber machen kann dazu hast du auch nichts das es voher vom Handwerker eingebaut wurde.

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Rechnung gut aufheben.
Dann kannst du die Kosten (abzgl das, was die Versicherung gezahlt hat) zumindest noch bei der Steuererklärung ansetzen. Bei V+V.

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Ja, dass ist immerhin noch was... ist schon abgeheftet für den Steuerberater.