Gehalt BV

Hallo,

Ich bin in einer richtig doofen Situation. Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt und bin ungeplant schwanger geworden. Der Vertrag wurde 2 Monate vor der Schwangerschaft geschlossen und erst als ich 3 Wochen in dem neuen Betrieb gearbeitet habe, habe ich von der Schwangerschaft erfahren..

Ich arbeite im Verkauf und bekomme ein Grundgehalt für ein bestimmtes Soll. Zusätzlich pro weiteren Auftrag über meinem Soll erhalte ich einen weiteren Pauschalbetrag. Ich habe mich vom ersten Tag an richtig in die Arbeit gestützten und habe mein Soll recht früh enrreicht, entsprechend habe ich auch ein sehr gutes Gehalt erhalten. Soweit so gut..

Als der Schock über die Schwangerschaft verdaut war, habe ich meinem AG von der SS erzählt und war zu dem Zeitpunkt 7 Wochen im Betrieb. Er schickte mich wg der Corona Situationen allerdings leider ins BV.

Nun habe ich mal recherchiert wie das Gehalt weiter gezahlt wird. Demnach wird ein Schnitt der letzen 3 abgerechneten Monate weiterhin gezahlt. Wenn man weniger als 3 Monate im Betrieb ist, wird ein Schnitt der bisherigen Wochen genommen.

Nun habe ich eine Abrechnung erhalten wonach mir mein AG nur das Grundgehalt ausgezahlt hat und nicht den Durchschnitt ,obwohl ich in den Wochen weit darüber lag. Ist das so korrekt, dass ich nur das Grundgehalt erhalten habe oder muss der mir den Durchschnitt der 7 Wochen auszahlen?

Ins BV wollte ich natürlich nicht aber er wollte das Risiko nicht eingehen. Nun ist mir sie Situation so unangenehm aber es handelt sich ca um die Hälfte die ich nun weniger erhalten habe.

Kennt sich hier jemand aus?

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Es muss der durchschnitt deines Verdienst berechnet werden, er nekommt das Geld von der KK zurückerstattet. Ich würde im Lohnbüro mal nachfragen, was schief gelaufen ist

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Dir steht der Durchschnitt der 2 Monate zu.

Weise den AG auf deinen Fehler hin und bitte um Korrektur., falls er nicht reagiert geh zum Anwalt.

Es geht schließlich um viel Geld für dich!

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das BV wird anhand deines Verdienstes jetzt berechnet und nicht aufgestockt!

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Das klingt etwas missverständlich.
"Aufstocken" finde ich etwas unglücklich gewählt. Das Geld im BV wird aus dem Durchschnittsverdienst ermittelt und ist nicht nur das Grundgehalt.
War selbst als Außendienstmitarbeiter bei einer Versicherung tätig - Grundgehalt plus Provision. Wurde dann vom Arzt ins BV geschickt und habe den Durchschnitt meiner letzten Gehälter bekommen vom AG bekommen.
Hier hat der AG also einen Fehler bei der Abrechnung gemacht, den die TE korrigieren lassen muss. Geht ja dann auch um die Höhe des Elterngeldes.