Chefin legt mir Steine in den Weg :(

Hallo ihr Lieben,
momentan hindert mich eine Sache extrem daran meine Restschwangerschaft zu genießen und das ist meine Chefin.
Als ich ihr damals gesagt habe dass ich schwanger bin und sie mich in Beschäftigungsverbot schicken musste kamen schon so Sprüche wie: "in Afrika arbeiten die Frauen auch auf dem Feld bis das Kind rauskommt" (kein Witz) und sie hat sich neben mir im Auto ne Zigarette angezündet usw...

Nun werden meine Befürchtungen wahr und sie stellt sich völlig quer bei der Bürokratie.
Ich habe ihr den Elternezeitantrag eingeworfen, auf dem ich bitte, dass sie mir diese schriftlich bestätigt und es kommt nichts. Bei Anrufen geht sie nicht ran und auf Emails meldet sie sich nicht.
Ich höre zwar immer wieder, dass eine Bestätigung nicht zwingend notwendig ist aber wie soll ich denn Beweisen, dass ich den Antrag gestellt habe? :(
Und sie muss die Elternzeit ja auch anmelden...
Meine Arbeitskollegen erzählen mir immer wieder wie sie über mich ablästern würde und, dass sie mir das ganze garantiert nciht leicht machen wird.
Mir graust es davor wie es wird wenn ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld einfordere... :( das ganze stresst mich so enorm und ich habe auch Angst bei ihr vorbei zu kommen, weil sie so cholerisch ist. Ich bin auch erst Anfang 20 und noch super unerfahren in solchen Dingen.

Hat jemand irgendeinen Tipp wie ich mich absichern kann?

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Oh je, da bist du ja an ein Prachtexemplar geraten.
Die Elternzeit musst du streng genommen nicht „beantragen“, du erklärst einfach dass du sie nimmst. Du bereitest die Erklärung jetzt bereits vor (da gibt es auch Muster im Internet) und dein Partner schickt sie sofort nach der Geburt mit Angabe des tatsächlichen Geburtstermins per Post los - und zwar als nachverfolgbares „Einschreiben Einwurf“ (bei Einschreiben Eigenhändig könnte deine Chefin die Unterschrift verweigern und dann gilt der Zugang als nicht erfolgt). Ein „Antrag“ vor der Geburt ist streng genommen nicht möglich, deswegen muss deine Chefin dir jetzt auch nichts bestätigen. Nach der Geburt habt ihr 1 Woche Zeit, da die Erklärung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternteil abgegeben werden muss und dein Mutterschutz 8 Wochen dauert.

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Dass man nach der Geburt noch eine Woche Zeit hat, die Elternzeit anzumelden stimmt nur bei Geburten am ET oder danach. Ansonsten wird das, was vom Mutterschutz vor der Geburt fehlt, nach der Geburt mit dran gehängt.

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Wo arbeitest du? Also in welchem Bereich?

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In einem sehr kleinen Handwerksbetrieb.
Im Galabau

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Schade, würdest du in der Pflege arbeiten hättest du anderen Spielraum, wie es in deinem Beruf aussieht, weiß ich leider nicht.

Wie dem auch sei: du erstellst ein offizielles Schreiben mit Fristsetzung, mit der Bitte um Bearbeitung.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde ich auch schon ins Boot holen

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Also erstmal bist du rechtlich glücklicherweise abgesichert. Wenn die sich komplett quer stellt dann musst du dir evtl. eine Rechtsbeistand holen. Denn die Frau kann sich auf den Kopf stellen, es gibt in Deutschland Gesetze und an diese hat sie sich zu halten.
Wie hast du den Antrag fürs Elterngeld geschickt? Per normaler Post? Ich würds nochmal schicken per Einschreiben mit Rückschein, damit du nachweisen kannst, dass du das eingereicht hast.

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Solch Kommentare durfte ich mir von meinem minijob auch anhören. Zum Glück war sie dann doch fleißig bei der Ausstellung des Beschäftigungsverbotes.

Wie hast du denn den Antrag eingeworfen? Per Post? Einschreiben? Direkt ? - war jemand beim Einwurf dabei?
Wenn sie dir nicht antwortet würde ich den Antrag nochmal via Einschreiben schicken. Das hat definitiv Bestand. Genau so wie wenn jemand Zeuge von deinem Einwurf war.
Für Rückmeldungen, gerade wenn es zu Schwierigkeiten kommt, immer Fristen setzen. Diese können auch in Emails stehen.

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Elternzeit beantragt man nicht, man teilt sie mit. Am besten schickst du die Mitteilung per Einschreiben, dann hast du deinen Beweis.

So eine Chefin ist natürlich nicht toll, aber rechtlich kann sie dir (erstmal) nix 😊

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Es ist ziemlich egal, dass deine Chefin auf deinen Antrag nicht reagiert. Der ist eh unnütz vor der Geburt.

Du musst fristgerecht nach der Geburt die Elternzeit anmelden. Dazu bereitest du das Schreiben vor und dein Partner trägt nach der Geburt die Daten ein und gibt die Anmeldung unter Zeugen ab. Fertig.

Da brauchst du dir jetzt noch gar keinen Stress machen!

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Danke, das tröstet mich etwas :)
Ich habe ja gottseidank noch Zeit.
Ich werde jetzt noch eine Woche warten und dann nochmal ein Einschreiben losschicken. Und dann nach der Geburt gleich noch eins

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Warum möchtest du denn schon vor der Geburt das Schreiben an deine Chefin schicken?
Wenn dein Kind z.B. 2 Wochen nach ET kommt, dann verschiebt sich doch dein Mutterschutz und ggf. auch die Elternzeit.
Oder bekommst du ein geplanten KS?

Ich weiß leider aus eigener Erfahrung, dass es gerade in kleinen Betrieben sehr schwierig ist… aber versuche dir nicht zu viele Gedanken über deine Chefin zu machen, sondern genieße die restliche Schwangerschaft in Ruhe 😊
Einfacher gesagt wie getan, aber es kommt letztendlich nur dir und deinem Kind zu Gute.

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Hallo.
Wie schon von den Anderen geschrieben, die Mitteilung bitte per Einwurf-Einschreiben an die Chefin schicken.
Und ansonsten kann ich dir nur den Tipp geben, dich an die Arbeitskammer in deinem Bundesland zu wenden.
Gerade wenn man in einem kleinen Betrieb arbeitet, können die dir gute Hinweise und Informationen geben. Haben oftmals auch viele Broschüren und Flyer und können dir auch sagen, an welche Behörde du dich ggf. wenden kannst.

Alles Gute für dich 🍀

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Ich hab mal in einem Fall einer Klientin der Chefin mit der Gewerbeaufsicht gedroht, weil sie eine schwangere Frau trotz unbefristeter Anstellung in der Probezeit entlassen hat. Das hat gezogen. Die hat ihr jeden Schriebs ohne Murren ausgestellt und sie ins BV geschickt (War aber Gebäudereinigung).

Also, wenns hart auf hart kommt würde ich das an deiner Stelle auch. Und sobald du zurück ins Berufsleben willst dir bitte direkt nen neuen Job suchen! So eine dumme Gans...

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Hallo emselinchen!
Tut mir leid für Dich, dass Du an so eine Chefin geraten bist. In welcher Woche bist Du denn? Normalerweise braucht Deine Chefin da erstmal nichts unterschreiben. Geh zu Deinem Gyn und schildere Deine Situation. Er stellt ein Beschäftigungsverbot aus, dass Du dann per Einschreiben mit Rückschein an Deine Chefin schickst. Nur so hast Du einen handfesten Beweis, der vor Gericht gültig ist. Zusätzlich würde ich mir noch Rechtsbeistand holen.

Viele Grüße!

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Sie ist doch bereits im Beschäftigungsverbot. Es geht der TE nur noch um die Elternzeit, aber damit hat der Frauenarzt nichts zu tun…