Frage zur Rechtsschutzversicherung

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass setzen mein Mann und ich uns gerade mit einer potentiellen Rechtsschutzversicherung auseinander, welche auch den beruflichen Bereich abdeckt. Hier im Forum bin ich auf die AdvoCard gestoßen und habe mich auf deren Seite mal informiert. Jetzt steig ich da nicht ganz durch und hoffe, mich kann hier jemand aufklären:

In der Leistungsübersicht steht folgender Passus:
„Streit mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel wegen einer Kündigung oder einer Aufhebungsvereinbarung – diese bis 1.000 €“
Was bedeuten diese 1.000€? Worauf beziehen die sich?

Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen, es fand lediglich ein Gespräch statt. Gilt das dann als „Schadensfall noch nicht eingetreten“? Das ist jetzt meine eigene Formulierung, da ich im Hinterkopf habe, dass viele Versicherungen nicht zahlen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist bzw. Wartezeiten aufrufen (im Falle der AdvoCard 3 Monate).
Wenn also eine Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde, es aber davon auszugehen ist, dass es bald hässlich wird, sollten wir zeitnah eine abschließen oder?

Bitte keine Diskussion um die Notwendigkeit einer solchen Versicherung, da scheiden sich die Geister und sollte nicht Gegenstand der Debatte sein. Danke :)

Gerne nehme ich auch Empfehlungen oder Erfahrungen für und mit anderen Versicherungen entgegen 🤗

Vielen lieben Dank 🙃

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Noch eine Frage:

Es steht überall „Erstberatung kostenlos“
Ich dachte, das gilt, wenn man eben KEINE Versicherung hat?! Wieso steht das explizit dabei?

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Erstberatungen sind nicht kostenlos. Anwälte sind nicht die Wohlfahrt, selbstverständlich wird da ein Honorar berechnet und zwar max. 190€ + MwSt.

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Das ist mir bewusst, dass sie nicht die Wohlfahrt sind. Ich lese es nur hier in diesem Forum immer wieder, daher bin ich davon ausgegangen, dass dem so sei. War lediglich mein laienhaftes Wissen.

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Die AC ist super, aber bei Arbeitsrecht empfiehlt sich der Eintritt in die Gewerkschaft. Günstiger, keine Wartezeit, bissig

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Eine Gewerkschaft gibt es leider nicht. Aber danke für den Tipp 👍🏻

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Wenn es schon ein Gespräch über eine eventuelle Kündigung gab, wirst du dafür keinen Versicherungsschutz mehr haben.
Aus deiner Aussage mit den 1000€ kann man nichts genaues sagen. Es könnte der Höchstsatz sein der bezahlt wird oder aber deine Selbstbeteiligung.

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Wenn es schon ein Gespräch gab und die Kündigung absehbar ist, ist der Abschluss einer RV definitiv zu spät.

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Kündigung ist nicht absehbar. Es wurde gebeten, das Unternehmen von sich aus zu verlassen.

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Der Fall, mit dem ihr aber doch einen RA aufsuchen wollt, beginnt doch genau bei diesem Gespräch.

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Wo hast du den Satz zur kostenlosen Erstberatung gelesen? Auf den Seiten der Versicherung oder bei den Anwälten? Die Versicherung bietet oft am Telefon eine kurze Ersteinschätzung an, aber ohne sich deine Unterlagen angesehen zu haben. Anwälte, die das anbieten, machen es ähnlich (Gespräch vielleicht 15 Minuten oder kürzer) und die weitere Mandatierung kostet dann.
Ein Erstgespräch bei uns in der kleinen Kanzlei früher hat die gesetzlichen 190 Euro plus Mehrwertsteuer gekostet. Dafür bekam man ein etwa einstündiges Gespräch (mehr ist selten notwendig), Sichtung aller Unterlagen und Einschätzung der Rechtslage mit Empfehlung für das weitere Vorgehen. Auch diese 190 Euro wurden im weiteren Verfahren angerechnet.

Viele Versicherungen haben 150 Euro Selbstbeteiligung. Bis zu diesen zahlst du auch im Falle einer (kostenpflichtigen) Erstberatung.

Was mit den 1000 Euro gemeint ist, kann ich nur raten. Vermutlich Kostenübernahme bis 1000 Euro, denn der Streitwert einer Kündigungsschutzklage liegt bei dem dreifachen Bruttomonatsgehalt.
An dem Streitwert berechnen sich die gesetzlichen Gebühren.

Wurde dir die Kündigung schon angekündigt, ist es gut möglich, dass die Versicherung den Eintritt ablehnt, da der Schadensfall schon eingetreten ist. Das musst du aber mit der Versicherung klären. Jede hat in der Hinsicht ihre eigenen Vorgaben.

LG von der Anwältin

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Hallo Anna5678,

danke für deinen sehr hilfreichen Beitrag!

Das mit der Erstberatung habe ich tatsächlich immer wieder in diesem Forum gelesen. Es wurde Leuten ohne RV geraten, zu einem Anwalt zu gehen, weil viele für das Erstgespräch kein Geld verlangen 🤷‍♀️
Aber jetzt bin ich auch schlauer 😁

„ Vermutlich Kostenübernahme bis 1000 Euro, denn der Streitwert einer Kündigungsschutzklage liegt bei dem dreifachen Bruttomonatsgehalt.
An dem Streitwert berechnen sich die gesetzlichen Gebühren.“

Verstehe ich das richtig: angenommen, das Bruttogehalt liegt bei 3.000€, dann wäre der Streitwert 9.000€. Und ganz einfach geraten wären die gesetzlichen Gebühren 5%, dann wären die anfallenden Kosten (des Gerichtsverfahrens ??) 450€. Und da dies unter den 1.000€ liegt, würde das übernommen werden? Ok, dann macht der Satz Sinn. Die Selbstbeteiligung läge in diesem Fall nämlich bei 300€.


„ Wurde dir die Kündigung schon angekündigt, ist es gut möglich, dass die Versicherung den Eintritt ablehnt, da der Schadensfall schon eingetreten ist.“
Die Kündigung wurde nicht angekündigt, sondern es wurde nahegelegt, das Unternehmen zu verlassen. Es ist nichts vorgefallen, was eine Kündigung rechtfertigen würde. In dem Gespräch wurde auch mehrmals darauf hingewiesen, dass dies jetzt keine Kündigung ist (wohlwissend, dass das rechtlich keinen Bestand hätte).

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Mein Anwalt sagte mir mal: Advocard ist nicht Anwalts Liebling.

Habt ihr Anwälte im Freundes- und Bekanntenkreis? Fragt dieses, mit welchen Versicherungen sie am wenigsten Probleme hatten. Mit dieser Liste zum
Makler.
Dem eure individuellen Bedürfnisse schildern. Diese werden in ein Beratungsprotokoll aufgenommen. Die empfohlene Versicherung abschließen. Bei Fehlberatung haftet der Makler.

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Zu der Formulierung kann ich dir leider nichts sagen.
Wir haben schon seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung bei der Roland Rechtsschutz und sind bisher sehr zufrieden. Musste sie schon ein paar Mal in Anspruch nehmen und es gab nie Probleme. Die Roland bietet einen Anwaltsservice, der ist im ersten Schritt kostenlos. Da kann man anrufen, sein Problem schildern und ein Anwalt schätzt die Sache ein. Dann kann man entschwinden, ob man einen Anwalt damit beauftragt oder eben nicht.
Dass man zwingend eine Selbstbeteiligung hat, ist so auch nicht richtig. Man kann natürlich wählen, ob man einen Vertrag mit oder ohne SB abschließt. Oft sind die Verträge und SB jedoch so teuer, dass es sich nicht lohnt. Wir haben auch eine SB von 150€ weil der Vertrag so deutlich günstiger wurde. Das muss man halt rechnen. Diese SB musst du aber nur zahlen, wenn du "verlierst". Bei mir musste bisher immer der Gegner die Rechtsanwaltskosten zahlen und die Rechtsschutz hat somit auch keine SB eingefordert weil keine Kosten entstanden sind.

Ob mit dem Vorgespräch schon ein Schadenfall eingetreten ist, würde ich jetzt nicht pauschal so sehen. Noch ist ja erstmal nichts passiert. Es wurde doch keine Kündigung ausgesprochen, oder?

Ich würde da aber auch umgehend eine Versicherung abschließen.