Wird Elterngeld des 1. Kindes mitgerechnet?

Hallo,
Vielleicht eine komische Frage, aber eine aussagekräftige Antwort habe ich bisher nicht gefunden...
unser 1.Kind kam im März 21 zur Welt. War 12 Monate in EZ und habe EG bezogen. Arbeite nun wieder bis Oktober, da wir nochmal Nachwuchs erwarten.
Welche 12 Monate werden jetzt zur Berechnung des neuen EG genommen?
Logischerweise die 5-6 Monate, welche ich jetzt arbeite, dann 6 Monate EG oder die 6 Monate vor dem 1. EG?

Vielleicht ist ja jemand in ähnlicher Situation oder hat Erfahrungen.

Vielen Dank vorab :)

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du kannst 14 MOnate ausklammern, wenn das nicht reicht, sind alle weiteren Monate mit 0 zu berechnen

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Die 6 Monate vor dem 1. EG und dem 1. MuSchu.
Dafür musst du jedoch ein Kreuzchen auf dem Antrag setzen. Automatisch passiert das nicht.

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Alles klar, vielen Dank für die Antwort 😊