Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

Hallo,

Ich habe noch bis zum 12.9. Elternzeit. Dann komme ich ins Beschäftigungsverbot und am 27.9. beginnt der neue Mutterschutz. Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet? Im Internet finde ich dazu, dass die letzten drei vollen Abrechnungsmonate zugrunde gelegt werden. Also ja eigentlich mein Gehalt von vor der Elternzeit oder ?

Danke schonmal für die Antworten 🙂

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Um das zu beantworten braucht man mehr Infos zu Deiner Elternzeit von Kind 1 . Wie alt ist das Kind , wie lange wurde Elternzeit genommen und wie das Elterngeld aufgeteilt ?

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Ne, geht ja nur ums Mutterschutzgeld bzw. den Arbeitgeberzuschuss.

Und der ist entsprechend des Arbeitsvertrages der zu dem Zeitpunkt gilt. Also wenn die Elternzeit zu Ende ist, wieder wie beim ersten Kind wenn es keinen neuen Teilzeitvertrag gibt.

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Es gibt keinen neuen Vertrag, im BV gilt wieder mein Vollzeitvertrag.
Ich hatte zwei Jahre Elternzeit und Elterngeld plus.

Ich war etwas irritiert, weil jemand sagte, dass das Gehalt der letzten drei Monate vor Mutterschutz angerechnet wird. Aber im Internet verstehe ich es so, dass das vor der Elternzeit genommen wird.

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Hattest du vor der neuen Schwangerschaft schon mit deinem Arbeitgeber vereinbart, wie du nach der Elternzeit wieder arbeitest?
Wenn es dazu etwas schriftliches gibt, bekommst du das Gehalt im BV / Mutterschutz. Ansonsten das von vor der Elternzeit, da ja der Vertrag von davor gilt.

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Nein wir hatten nichts neues vereinbart. Im BV werde ich dann also wieder mein Vollzeitgehalt bekommen.