Bitte einmal Hilfe zu Gedankengang für EZ und EG!

Hallo Zusammen,

Bitte nur kurze Bestätigung meines Gedankens:

Unser Baby soll Ende Oktober kommen. Danach bin ich 8 Wochen im Mutterschutz, d.h. grob gesagt bis Ende Dezember 2022. In diesen 8 Wochen würde ich ja schon Elterngeld bekommen. Meine Elternzeit beginnt aber erst nach Ablauf der 8 Wochen der Mutterschutzfrist richtig?
Wenn ich also für 12 Monate Elternzeit beantrage, beginnt diese ab dem 3. Lebensmonat des Babys, da vorher noch Dü Mutterschutzfrist greift, richtig? Das Elterngeld würde ich aber nach Geburt bekommen, d.h. ab Lebensmonat 1 für 12 Monate, weil wir Basiselterngeld beantragen wollen.

In Summe heißt das doch:
1. ich kriege für 12 Monate ab Geburt das Basiselterngeld ABER
2. Bin insgesamt 14 Monate raus, bevor ich wieder arbeite (2 Monate Mutterschutz und 12 Monate Elternzeit), somit bin ich doch dann für Monat 13. und 14. ohne Geld, also ohne Elterngeld oder?

Verstehen wir das richtig?
Mein Mann kann nicht in Teilzeit arbeiten oder Betreuung übernehmen, deswegen frage ich so explizit nach.

Ganz herzlichen Dank!!!

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Die Elternzeit wird angerechnet, also wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, ist dein 1. Arbeitstag = 1. Geburtstag. Du allein kannst maximal 12 Monate Basis-Elterngeld beziehen, ab dem 1. Geburtstag bist du dann ohne Elterngeld. Du kannst splitten auf Elterngeld +, das ändert aber die Gesamtsumne nicht.

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Danke!!!

Ah okay, dann war mein Gedanke doch falsch und so ist es richtig:
12 Monate Elternzeit von 1. lebenstag des babies bis zum 1. Geburtstag. D.h. 12 Monate total
12 Monate Basiselterngeld von 1. Lebenstag des Babies bis zum 1. Geburtstag D.h. 12 Monate total

Ich bekomme also für die 12 Monate Elternzeit ab Geburt des Babies, 12 Monate Basiselterngeld. Somit doch kein leerer Monat, wie ich dachte und die zwei Monate in der Mutterschutzfrist nach Geburt ist quasi schon das Elterngeld für Monat 1+2, weil es angerechnet wird. Richtig?

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Richtig.

Wobei du prinzipiell Elternzeit taggnau nehmen kannst, also auf z.B. 1 Jahr und 1 Tag um nicht am Geburtstag zur Arbeit zu müssen.
Wenn du weniger als 2 Jahre nimmst, kannst du allerdings nur mit Zustimmung des AG verlängern, da brauchst du dann echt definitiv eine gesicherte Kinderbetreuung.

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Die 2 Monate mutterschaftsleistung werden als basiselterngeld gleichgesetzt.
Sprich du bekommst nur 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate Elterngeldplus - die 10 Monate kannst du natürlich auch anders splitten z.B. 8 Monate Basiselterngeld und 4 elterngeldplus, damit wären es die 14 Monate.
Ändert aber nichts an der auszahlungssumme insgesamt..

Dein Mann kann noch 2 Monate elterngeld beantragen innerhalb der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes.

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Und wenn du 12 Monate elternzeit nimmst, dann ist dein erster Arbeitstag der 1. Geburtstag deines Kindes..

Elterngeldbezug und elternzeit sind einfach 2 paar Schuhe 🤷‍♀️

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Ich korrigiere mich 😅 man setzt immer das mit einem Jahr gleich.

Bei deinem AG solltest du einfach ein Datum nennen, wann du wiederkommst.
Wenn du am 1. Geburtstag wieder arbeitest sind es nur 10 Monate elternzeit.

Man muss keine 12 Monate nehmen.

Jetzt habe ich vermutlich mehr verwirrt als geholfen..aber ich empfehle sonst mal deine Personalabteilung anzurufen ;)

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