Wie finanziell absichern?

Huhu,

Ich wohne mit meinem Partner zusammen und wir haben 1 gemeinsames Kind, sind aber nicht verheiratet.

Wenn bspw. Ihm jetzt etwas passiert, wie bin ich dann „abgesichert“? Sollte man ein Schreiben aufsetzen, dass ich dann Erbberechtigt bin? Oder was macht man in so einem Fall?

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du bist gar nicht abgesichert und erben kannst du schon, zahlst aber richtig viel Steuer

Ohne Testament keine Absicherung beim Tod des Lebenspartners
Wilde Ehe - beliebt zu Lebzeiten, ernüchternd nach einem Todesfall

Erb- und steuerrechtlich ist der überlebende Partner im Vergleich zu einem verwitweten Ehepartner stark benachteiligt. Wer die Vorzüge einer „wilden Ehe“ genießt, ist gut beraten, sich mit dem Ärger und den Versorgungslücken zu beschäftigen, die nach einem Todesfall dem überlebenden Partner das Leben schwer machen können.
Nach Gesetz kein Erbrecht für Partner

Nichteheliche Lebensgefährten haben überhaupt kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht beim Tod des Partners. Das gilt auch dann, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer bestanden hat, den Charakter einer Ehe angenommen und der Überlebende seinen Partner intensiv über Jahre hinweg gepflegt und in dieser Zeit kein eigenes Einkommen erzielt hat. Es erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Verwandten, nicht der Lebensgefährte.


Diese Freibeträge und Steuerklassen gelten bei einer Erbschaft
Bundesfinanzministerium Diese Freibeträge und Steuerklassen gelten bei einer Erbschaft

Die Unterschiede verstärken sich noch durch die Steuerklassen. So fallen Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel laut Gesetz unter die Steuerklasse I. Geschwister, Nichten und Neffen fallen unter die – ungünstigere – Steuerklasse II. Für Onkel, Tanten aber auch für langjährige Lebensgefährten und Freunde gilt die Steuerklasse III.

Die Steuerklasse wird bei allen Beträgen relevant, die über den Freibetrag hinausgehen – eben dann, wenn das Erbe versteuert werden muss. So zahlt etwa ein Ehepartner auf 80.000 Euro steuerpflichtiges Erbe nur sieben Prozent Steuern. Ein Lebensgefährte (der ja keinen legalen Verwandtschaftsstatus hat) müsste hingegen 30 Prozent zahlen.

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Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, steht sein Kind an der 1. Stelle der Erbreihenfolge - als verbleibende erziehungsberechtigte hast du dann darauf sozusagen Zugriff.

Du bist gar nicht erbberechtigt.
Man kann aber per Testament etwas anders festlegen. Witwenrente oder ähnliches gibt es natürlich auch nicht.
Wenn dein partner eine betriebliche Altersversorge hat, kann er dich allerdings als verbliebene eintragen lassen, was dann durchaus sinnvoll ist.

Ich persönlich finde, dass es nur Sinn macht, wenn auch sowas wie Wohneigentum mit Kredit im Raum steht. Sonst vererbt er später seinem Kind die Schulden 🤷‍♀️😅

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Tatsächlich bist du überhaupt nicht abgesichert, du hast weder Anspruch auf Erbe noch auf Witwenrente oder ähnliches.

Dein Kind bekommt Halbwaisenrente und erbt alles von ihrem Vater.

Falls allerdings dein Kind zusammen mit ihrem Vater stirbt (z.B. bei einem Autounfall) erben seine noch lebenden Eltern alles oder, falls die nicht mehr leben, seine Geschwister, falls die nicht mehr leben, ggf. vorhandene Neffen etc.


Ich würde hier dringend eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht empfehlen oder alternativ heiraten.

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In dem Beispiel des Autounfalls wird versucht zu ermitteln, wer zuerst verstorben ist bzw ist es evtl eh klar. Stirbt zuerst der Vater, dann erbt das Kind trotzdem. Stirbt das Kind ein paar Minuten später, erbt durchaus die hinterbliebene Frau und zwar als Alleinerbin des Kindes.
Andersherum erbt die Frau nichts, außer das Kind hat Vermögen.
Sterben sie wirklich gleichzeitig (oder wird dies fingiert, da nichts anderes bewiesen werden kann), dann erbt die Frau wiederum nichts.
Daher: ich finde heiraten gut :)

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Hallo.

Ihr könnt euch privat gegenseitig absichern (Lebensversicherung) und ein Testament verfassen.

LG

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Beim Testament zahlt sie Erbschaftssteuer!

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Schon klar.

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Ihr solltet auf jeden Fall über eine Risikolebensversicherung nachdenken.

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Ihr solltet heiraten, dann gibt es im worst case kein unschönes Erwachen.

Aber auch wenn Du verheiratet bist: Absichern musst Du Dich schon selbst, d.h. arbeiten gehen, Rentenpunkte sammeln, Versorgungslücke schließen. Ein Mann ist KEINE Altersvorsorge!!

Und bitte schließe KEINE Lebensversicherung ab sondern investiere Dein Geld sinnvoll. "ETF" ist das Zauberwort :-)

LG, Cherish

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Eine Risikolebensversicherung kann durchaus sinnvoll sein. Eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht.

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"Und bitte schließe KEINE Lebensversicherung ab sondern investiere Dein Geld sinnvoll. "ETF" ist das Zauberwort :-)"


Das kann man so pauschal nicht sagen, das kommt immer auf die jeweilige Situation an. Falls es z.B. zum Bezug von ALG II kommt, ist ein stinknormales Aktiendepot erst einmal zu verwerten und dann kann es recht schnell sein, dass die eigene Altersvorsorge weg ist. Eine Riester-Rente hingegen beispielsweise (oder auch bAV) muss nicht verwertet werden.

Dann kommt es natürlich auch auf die eigenen Risikoneigung und -einstellung an.

Hier stumpf Indexfonds als idealtypische Altersvorsorge zu empfehlen ist fahrlässig

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Lass dich bei einem Fachanwalt zum Thema beraten.
Der kann dir helfen individuell angepasste Verträge aufzusetzen.

....gut angelegtes Geld.