Geringfügige Beschäftigung

Hallöchen zusammen, und zwar habe ich eine Frage zwecks geringfügiger Beschäftigung (450€) Job.
Ich beziehe Elterngeld und würde gerne auf 450€ Basis arbeiten gehen, jedoch weiß ich nicht, wieviel wird ans Elterngeld angerechnet und was nicht? Im Internet steht was von 83,33€ monatlich? Die von der Elterngeld Stelle meinte, man könnte das auf der Familien Portal Seite berechnen, jedoch finde ich diesen Rechner da nicht... :-(
Vielleicht kann mir jemand Helfen von euch..

Liebe Grüße 🤗

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Sofern du Basis-Elterngeld beziehst werden die 450 € voll angerechnet. Dies führt in etwas zu einer Kürzung des Elterngeld um ca. 200 € bei vollen 450 € Verdienst.

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Ok, dass ist viel. Ja bekomme Basis Elterngeld...

Danke für die schnelle Antwort :-)

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Nicht ausgezahlte Basis elterngeld Monate kannst du noch in EG Plus umwandeln - damit verlängert sich der Bezugszeitraum und die monatliche Auszahlung ist die Hälfte. Dafür wird einem weniger abgezogen - mit Glück nichts..

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Der Rechner hier ist sehr genau wenn du ihn korrekt fütterst:
https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

bzw geht es eigentlich auch mit dem ausführlichen EG-Rechner mit Planer vom Familienministerium (nur die Schnellrechner passen nicht und sind zu ungenau) -> https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Die 83,33 sind die vorgezogene Werbekostenpauschale diese wird bei der Differenzberechnung von den jeweiligen Bruttoeinkommen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Elterngeld-Netto, abgezogen.

Im Basis-EG-Bezug berechnet sich das Elterngeld dann bei Zuverdienst aus der Einkommensdifferenz also aus der Berechnungsgrundlage des Einkommen vor der Geburt minus der Berechnungsgrundlage aus dem Zuverdienst. Dabei werden beide Einkommen schon um die Werbekostenpauschale (1000/12) bereinigt.

Bei Zuverdienst ist es daher meist sinnvoll auf EG-Plus zu wechseln da es hierbei eine modifzierte Anrechnung gibt. Bei Eltengeld unterhalb der max 1800€ kann man pauschal sagen das damit ein Zuverdienst bis max ca 50% des vorherigen Verdienstes Anrechnungsfrei bleibt.

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OK super. Vielen Dank für die Antwort 👍🤗