Resturlaub vor Mutterschutz und Elterzeit bei drohender Firmeninsolvenz

Hallo zusammen,

Ich werde wahrscheinlich mit 35 Tagen Resturlaub in den Mutterschutz starten, da mir mein Arbeitgeber nicht die Chance gibt diesen komplett abzubauen.
Ich habe ein teilweises BV und mein Chef braucht mich zur Zeit und möchte nicht noch mehr auf mich verzichten. Leider gibts noch keinen Nachfolger für mich.

Nun ist es so, dass es der Firma nicht gut geht und ich Angst habe diese Urlaubstage bei Insolvenz während meiner Elternzeit zu verlieren.

Welche Möglichkeiten gibt es außer Auszahlen lassen?

Kann ich direkt zu Beginn der Elternzeit angestellt sein und während dieser Anstellung nur Urlaub nehmen?
Oder ist mein Chef verpflichtet mir diese auszubezahlen wenn ich 2 Jahre Elternzeit mache?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt #zitter

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Ja das geht. Du müsstet den Urlaub vorher schon beantragen und dir genehmigen lassen. Deine Elternzeit meldet du dann erst für Zeiten vor und nach dem Urlaub an. Beachte das der Urlaub dann nur in die Lebensmonate des Kindes fallen sollte, ansonsten erfolgt eine Anrechnung auf das Elterngeld:
Bsp:
- Lebensmonat 1+ 2 Mutterschutz 8 Wochen + x Tage Elternzeit mit automatischem Basis-EG-Bezug (anteilig für die X-Tage)
- Lebensmonat 2+3 keine Elternzeit -> Urlaub ...reicht der Urlaub nicht für volle 2 Lebensmonate ggf unbezahlten Urlaub oder schon Elternzeit (ohne EG-Bezug)
- Lebensmonat 4 -14 Basis-EG

Beachte: Urlaub im EG-Bezug würde als Einkommen angerechnet. BaisEG geht nur bis 14.Lebensmonat danach nur EG-Plus möglich.
Nimmst du 'Elternzeit vor und nach dem Urlaub sind das 2 Zeitabschnitte. Will man später mal nochmal Elternzeit nehmen kann das nach dem 3. Lebensjahr eventuell komplizierter werden falls man mehr als 3 Zeitabschnitte EZ brauch (dann ist Zustimmung des AG notwendig).

Allerdings hast du ein "rechtliches" Problem: den Urlaub kannst du meist nicht dynamisch beantragen wenn dein AG nicht mitspielt... verschiebt sich dein Geburtstermin verschieben sich die Lebensmonate, kommt das Kind zu zeitig kommst du auf längeren Mutterschutz und damit automatischen Basis-EG-Bezug....

Daher eventuell den Urlaub in Lebensmonat 3+4 legen.

(der Vollständigkeithalber: Mit EG-Plus gebe es noch verrückte Gestaltungsmöglichkeiten wenn deine EZ jeweils nur halbe Lebensmonate mit Zuverdienst umfasst (max 50% Einkommen im Lebensmonat))

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Ergänzend: Ein Recht auf Auszahlung des Urlaubs hast du erst wenn du das Unternehmen verlässt, also bei Kündigung.
Lt MuSchG und BEEG verfällt der Urlaub nicht und kann nach Mutterschutz/Elternzeit gewährt werden.

Du erwirbst im Mutterschutz auch Urlaubsansprüche. Nimmst du nach dem Mutterschutz Urlaub erwirbst du in der Zeit des Urlaubes auch wieder Urlaubsansprüche...

Dein AG kann nur für vollständige Kalendermonate in Elternzeit den Urlaub dann für diese Monate kürzen.

Tut er das nicht kann er das im Prinzip bis zum Ende des Arbeitsverhältnisse tun.
Erfolgt eine Insolvenz und der Insolvenzverwalter kündigt die Arbeitsverträge (in Elternzeit mit Zustimmung der Behörden möglich) und der Urlaubsanspruch für die Elternzeit wurde nicht gekürzt dann wandelt dieser sich mit Ende des Arbeitsverhältnisses in einen Auszahlungsanspruch um. Ob da dann noch Gelder zum Ausbezahlen da sind ist nur fraglich...