ALG 1 in Elternzeit

Huhu,

Bekommt jemand von euch ALG in Elternzeit?

Ich befinde mich in Elternzeit und habe eine Lücke von 2 Monaten zwischen Elterngeldbezug und dem Jobbeginn. Soweit ich weiss kann ich die 2 Monate mit ALG 1 überbrücken sofern ich eine Kinderbetreuung habe.

Nun kennt die Bundesagentur für Arbeit anscheinend die Regelung nicht und ich hatte schon einige Diskussionen. Ich werde allen Forderungen nach Unterlagen (sofern es mir möglich ist, denn ich kann nunmal keine Kündigung einreichen, da diese schlichtweg nicht existiert) und Terminen nachkommen.

Die Sachbearbeiter verstehen aber nicht, warum ich ALG 1 beantrage, obwohl ich einen Arbeitgeber habe. Aber ich bin doch in Elternzeit und werde dort nicht weiter beschäftigt... 🙄

Ich habe vorher nie Leistungen bezogen und ich möchte doch nur 2 Monate zur Überbrückung. Mein aktueller Arbeitgeber kann mir (zum Glück) keinen Arbeitsplatz aufgrund von Neubesetzung bieten und ich habe ja auch schon eine neue Stelle gefunden! Die Kinderbetreuung ist gesichert, somit stünde ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und erfülle alle Vorraussetzungen für den Bezug. Das ich Anspruch habe steht doch sogar auf deren Internetseite 😅

Hat jemand von euch auch schonmal ALG 1 in Elternzeit bezogen und hatte auch so ein heck meck?

🌻

1

Eigenen Erfahrungen habe ich damit nicht gemacht. Aber laut diesem Artikel eines Rechtsanwalts scheint das mit ALG1 während der Elternzeit nicht ganz eindeutig zu sein:
https://advo.news/blog/arbeitslosengeld-alg-1-waehrend-der-elternzeit

Das Problem scheint dabei, dass Du zwar formell die Voraussetzungen erfüllst aber Dich eben auch noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindest. Zumal Du ja auch, wenn Du Dich Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, gar nicht mehr in Elternzeit bist.

Eindeutiger scheint das Ganze zu sein, wenn Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest (maximal 32 Std/Woche). Dann braucht es nur eine Bescheinigung des AGs, dass er Dir aus betrieblichen Gründen keine Teilzeitstelle anbieten kann.

Grüsse
BiDi

4

Dad bestätigt mich, da ich vor der Elternzeit 30h in Teilzeit tätig war und mich entsprechend dem Amt gegenüber auch 30h zur Verfügung stelle.

Mein Arbeitgeber vermerkt dies auf der Arbeitsbescheinigung. Darum habe ich ihn jedenfalls gebeten. Sollte er dies nicht getan haben werde ich eine gesonderte Bescheinigung anfordern. Danke für den Hinweis! Ss handelt sich um einen sehr kleinen Arbeitgeber (3 Mitarbeiter)

2

Das Problem dürfte das hier sein: "Mein aktueller Arbeitgeber kann mir (zum Glück) keinen Arbeitsplatz aufgrund von Neubesetzung bieten"

Du hast aber (außer es handelt sich um einen sehr sehr kleinen AG) ein Recht auf Rückkehr aus der Elternzeit/Teilzeit in Elternzeit. Diesen Anspruch müsstest du gegenüber deinem alten AG geltend machen ( auch wenn nur für zwei Monate) und dieser Anspruch geht auch dem Anspruch auf ALG1 vor.

5

Da ist ja gegeben. Es handelt sich um einen sehr kleinem Arbeitgeber und somit kann er meinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nicht erfüllen.

11

Das ist dann dein Problem, nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung.

weiteren Kommentar laden
3

ohne Kündigung bekommst du kein Alg 1 , dein Ag darf dich nicht kündigen, da er dich nach der Elternziet wieder einstellen muss und wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, hast du eine Sperre von 3 MOnaten. Es gibt ergo kein Geld

6

Das stimmt so meines wissens nach nicht. Selbst auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ist aufgeführt dass man unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch in Elternzeit auf ALG 1 hat

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-arbeitslosenversicherung-zahlen--124872

Hier ist es aufgeführt.

9

Nein, das ist falsch. Man kann durchaus in der Ez Alg I bekommen.

weiteren Kommentar laden
7

Du musst deine elternzeit dann dann beenden bei deinem letzten AG und ihm kündigen dann vermutlich.

Während der Elternzeit bist du offiziell Mitarbeiter deines letzten AGs. Daher hast du auch keinen Anspruch auf Leistungen.
Das stört das Arbeitsamt 🤷‍♀️.

13

Das ist falsch! Selbstverständlich kann man in der Elternzeit ALG I beziehen!

8

Hast du denn aktuell einen AG?

10

Dein AG soll ein Schreiben aufsetzen, dass er dir aus betrieblichen Gründen keinen TZ-Job in Elternzeit geben kann. Das sollte reichen.

12

Also ich habe grade eine recht ähnliche Situation. Mein alter Arbeitgeber wollte mir meine Stelle nicht wiedergeben. Ich habe aber schon eine neue Stelle ab September. Ich habe mit meinem alten Arbeitgeber einen aufhebungsvertrag ausgehandelt. Das habe ich dann mit Begründung beim Amt eingereicht und habe dadurch KEINE Sperre bekommen! Ich bekomme jetzt 4 Monate lang ganz normal ALG I. Allerdings habe ich dazu auch meine Elternzeit beendet, da ich beim neuen Arbeitgeber einen normalen Teilzeitvertrag bekomme.

14

Hier schreiben echt viele, die keine Ahnung haben!

Natürlich kann man auch in der Elternzeit ALG I beziehen.

Selbst die meisten Sachbearbeiter beim Arbeitsamt haben Ahnung davon. Denen musste ich das auch erklären.

Dein AG muss dir ein Schreiben aufsetzen, dass er dir keine Teilzeit in Elternzeit bieten kann bzw deinen Antrag ablehnt. Also stellst du dich für 30 Stunden/Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommst dafür ALG I.

Ich spreche übrigens, im Gegensatz zu den meisten hier, aus Erfahrung.

17

1. TZ in Elternzeit bei deinem AG beantragen
2. Ablehnung vom AG erhalten inkl Erlaubnis woanders TZ in EZ zu arbeiten
3. Antrag ALG1 stellen notfalls in Widerspruch gehen

siehe auch https://www.rechtsanwalt.com/news/alg-anspruch-waehrend-der-elternzeit/
oder auch hier https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-arbeitslosenversicherung-zahlen--124872 ->
"Bezug von Arbeitslosengeld während der Elternzeit
Während der Elternzeit können Sie ALG bekommen, wenn

Sie der Vermittlung der Agentur für Arbeit für eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie bei Überschreitung von 30 Stunden pro Woche ihren Anspruch auf Elterngeld verlieren,
eine solche Teilzeitarbeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht möglich ist und
Sie die weiteren Grundvoraussetzungen für das ALG erfüllen."