Elterngeldantrag - ich brauch bitte einmal euer Wissen :-)

Hallo liebe COMMUNITY, #winke

ich benötige mal eure Hilfe und euer Wissen #bitte

Bald ist es endlich soweit, unsere Maus ist bald da und ich bereite gerade alle Formalitäten vor. Leider blicke ich nicht so genau beim Elterngeldantrag durch. Ist schon zu lang her bei mir, zudem kann ich keinen telefonisch bei der Elterngeldstelle - erreichen. :-(

Ich möchte gerne 2 Jahre zuhause bleiben und daher das Elterngeld mit der Variante Elterngeld Plus über diesen Zeitraum strecken. Nun bin ich unsicher, wo ich die Kreuze beim Antrag setzen muss.
Finanziell passt das alles bei uns, da haben wir uns schon bestens informiert.

So wie ich das verstanden habe, werden die ersten drei Monate Mutterschutz zum Elterngeld "angerechnet" und müssen als BasisElterngeld gekennzeichnet werden. Sprich, die Lebensmonate 1. bis 3. Danach würde ich dann bis zum 24. Lebensmonat Elterngeld Plus ankreuzen. Ist das richtig?
Oder habe ich das komplett falsch verstanden und die 24 Kreuze werden direkt an Elterngeld Plus angekreuzt? Hm. 🤔 Vielleicht habe ich gerade einfach einen Denkfehler. #klatsch

Ich hoffe so sehr, dass ihr mir da weiterhelfen könnt und bedanke mich schon einmal herzlich!#danke

Beste Grüße und bitte nicht steinigen, wenn es doch das falsche Unterforum war.

LG. 🙋‍♀️ LISA #herzlich🙌
Lisa

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Erst einmal sind es in der Regrl 8 Wochen Mutterschutz und somit musst du Monat 1+2 als Basiselterngeld ankreuzen und 3-22 als Elterngeld Plus.

Du kommst nicht auf 24 Monate Elterngeld, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst.

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Hallo, die ersten 2 Monate gelten als Basis-Elterngeld außer eurer Nachwuchs kommt zu früh, dann kann man in drei Monate rutschen.

Du kannst dann nicht 24 Monate elterngeldplus beantragen. Sondern nur 20..
Also für eine Person allein ist es nicht möglich über 24 Monate geld zu erhalten.

Du hast 12 BasisElterngeldmonate - 2 sind es definitiv. Bleiben dir 10 - diese 10 kannst du in 20 Elterngeld Plus Monate umwandeln. Somit machst du die Kreuze bis Zum 20 Monat.

2 weitere Basiselterngeldmonate kann dein Mann beantragen - diese müssen bis zum 14 Lebensmonat des Kindes genommen werden.

Du kannst dir übrigens auch einfach die 12 Monate Basiselterngeld auszahlen lassen und dir selbst die Hälfte zurücklegen. Elterngeld und elternzeit müssen sich nicht exakt überschneiden.

Meist nimmt man elterngeld plus nur, wenn man vor hat vor dem 1. Lebensjahr des Kindes wieder in Teilzeit zu arbeiten, da man bei elterngeld Plus etwas verdienen darf ohne Anrechnung.

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Es sind 2 Monate MuSchu (oder bekommst du Mehrlinge?), also kreuzt du für die ersten beiden Lebensmonate das Basis-EG an. Danach kannst du dann noch 20 Monate EG+ beziehen, da ja 2 Monate Basis-EG = 4 Monate EG+ schon weg sind.

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Vielen Dank für eure Antworten!
Sag ich ja, da war ein großer Denkfehler drin. Stimmt. Das ist alles logischer :-)

Danke! #sorry#danke#pro