Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben.

Ich zerbreche mir momentan richtig den Kopf was meine Arbeit betrifft.
Eigentlich dürfte ich ja nicht mehr, seit ich weiß dass ich schwanger bin, wegen der Nachtarbeit. Aber der Arzt hat mir noch nichts schriftliches ausgestellt.
Ich war in der 7. SSW das erste Mal dort, da hat er meine Schwangerschaft offiziell festgestellt.
Am Dienstag hab ich dann meinen ersten großen Termin. Muss ich ihn darauf hinweisen oder fragt er von alleine was ich arbeite?
Und noch eine Frage nebenbei am rande, wie sieht es mit Lohnfortzahlung aus? Muss mein Chef meinen Lohn weiter zahlen?

Mein Chef übrigens weiß von meiner Schwangerschaft seit zwei Wochen.

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Dein Arzt fragt dich gar nicht, was du arbeitest, wenn du kein gesundheitliches Problem hast, dass dich oder den Embryo gefährdet.

Dein Arbeitgeber stellt dir ein beschäftigungsverbot aus aufgrund der Nachtarbeit. Es muss aber kein beschäftigungsverbot werden sondern er kann dich auch einfach mutterschaftsrichtlinienkonform einsetzen.
Also er darf dich nicht mehr nachts arbeiten lassen. Dafür muss er eine gefährdungsbeurteilung machen. Ich würde mal fragen, ob er die gemacht hat.

Wenn er keinen konformen Platz für dich hat, spricht er ein beschäftigungsverbot aus und du bekommst deinen vollen Lohn von ihm. Er lässt sich das Geld in der Umlage zurückerstattet.

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Hallöchen.:)

Glückwunsch zur Schwangerschaft! 🍀

Der Arzt ist nur für das Beschäftigungsverbot zuständig, wenn es einen medizinischen Grund gibt, dass Du nicht arbeiten darfst. Also Schwangerschaftskomplikationen etc, die durch‘s arbeiten schlimmer werden und Dich oder Dein Baby gefährden könnten.


Wenn es bei Dir aber um die Arbeitsbedingungen geht muss das BV wenn dann vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Das heißt, dass der Arbeitgeber erst mal eine Risikobewertung vornehmen muss bezüglich Deines Arbeitsplatzes. Risiken muss er dann alle Beseitigen und Dir das Arbeiten Schwangerschaftskonform ermöglichen. Also nicht mehr nachts arbeiten müssen, Möglichkeiten zum Ausruhen und Hinlegen schaffen und so weiter.
Nur wenn die Risikobeseitigung nicht möglich ist, dein Arbeitsplatz also nicht entsprechend den Vorgaben verändert werden kann und dir dein Arbeitgeber auch keine andere Beschäftigung im Unternehmen geben kann, NUR DANN wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.


Im BV bekommst Du weiter Dein übliches Gehalt gezahlt (Berechnung aus den letzten 3 Monaten). Das Gehalt überweist Dir der Arbeitgeber, der Arbeitgeber kann sich das Geld zu großen Teilen von der Krankenkasse wieder holen.


Was machst Du denn beruflich wenn ich fragen darf?



(Bin übrigens unter anderem Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsfachkraft und bei uns für genau diese Dinge zuständig)


Viele Grüße.

Ineja, Leonie ♥️6j.♥️ und Würmchen im Bauch 🍀12+2🍀

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Dabkeachön ☺️
Bin Bäckerin von Beruf ... Heißt ich bin Hitze und kälte ausgesetzt und hab ziemlich viel Stress auf der arbeit... Und dazu kommt noch das längere stehen... Seit einer Woche trage ich Kompressionsstrümpfe weil mir meine Beine und Füße schmerzen.

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Arbeitest du denn aktuell noch nachts? Nachtarbeit ist tatsächlich nicht schwangerschaftskonform, vorallem wenn dein Arbeitgeber das schon weiß.

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der Arzt gibt dir nur eine Bestätigung der SS, das BV muss der AG ausstellen; wenn nötig, aber Nachtschicht darfst du nicht mehr machen, das bedeutet aber auch, das die steuerfreien Zuschläge wegfallen

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Dein Arzt ist dafür nicht zuständig. Du musst deinem AG von der Ss erzählen. Er muss einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten. Kann er das nicht, muss er dich ins Bv schicken.

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Wenn dein AG seit 2 Wochen von der Schwangerschaft weiß, hätte ich längst handeln müssen. Also direkt morgen das Gespräch suchen und die Gefährdenbeurteilung durchgehen.
Etwas schriftliches vom Gyn brauchst du dafür nicht!