Lohnt sich ein Kleingewerbe?

Hallo Zusammen :)
Ich wusste nicht genau, welche Überschrift ich nutzen sollte.
Also: Mein Mann ist Freiberufler und ich bin fest angestellt, wir arbeiten aber an sich in einem fast identischen Berufsfeld.
Mein Mann hat einen Auftraggeber, für den er mehrmals im Jahr arbeitet. Dieser Auftraggeber ist zudem ein alter Bekannter von mir. Da ich ja ohnehin fast das gleiche arbeite, und mich immer freue, wenn ich meinen Bekannten sehe, unterstütze ich meinen Mann bei diesem Job immer.
Mein Mann stellt am Ende dann immer ganz normal eine Rechnung.
Jetzt meinte ein anderer Freund, dass ich ja auch ein Kleingewerbe anmelden könnte, da ich dann ja keine Gewerbesteuer bezahle und dann könnte ich immer den Job von meinem Bekannten erledigen.
Ich frage mich jetzt, ob wir damit besser wegkommen oder ob es am Ende vom Jahr egal ist, da wir ja zusammen veranlagt werden.
Also nochmal zusammengefasst: bleibt mehr Geld übrig, wenn ich diesen Job über ein Kleingewerbe abrechne, als wie wenn mein Mann seine Rechnung stellt.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine :D

Danke und liebe Grüsse,

Nadine

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Hallo, so pauschal kann man das nicht beantworten, es kommt auf mehrere Faktoren an. Zu aller erst muss man dazusagen, dass dein Mann kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender ist. Das ist schon mal wichtig für die Unterscheidung, denn Freiberufler zahlen erst gar keine Gewerbesteuer. Dazu muss ich noch folgendes sagen. Wie du schreibst hört es sich so an als wenn dein Mann nur einen Auftraggeber hat. Falls dem so wäre hätte er ein Problem, da er laut Gesetz nicht die Definition eines Gewerbebetriebs aufrecht erhalten kann und so schnell in die Schiene eines Scheinselbstständigen rutschen kann. Nun zum Wesentlichen. Das ganze hängt von sehr vielen Faktoren ab (Verdienst, ZVE, etc..). Bei Einzel- und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag über 24.500€. Übersteigen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb diesen Freibetrag, so muss er Gewerbesteuer bezahlen. Wenn du jetzt ein Kleingewerbe anmeldest müssen dir zunächst mal vier Sachen bewusst sein:

1: Du brauchst mehr als nur einen Auftraggeber
2: Du bist Ust. Befreit, kannst dir allerdings keine Vorsteuer vom FA holen
3: Du bist dennoch Einkommensteuerpflichtig
4: Um Kleinunternehmer sein zu können musst zwingend unter der Grenze von 22.000€ !Umsatz! liegen

Wenn du zum Beipsiel 20.000€ Umsatz machst und dein Mann diese eben weniger hat dann zahlt er zunächst einmal weniger Gewerbesteuer. Allerdings könnte er sich die komplette Vorsteuer ziehen. Man muss hier abwägen, dass ganze ist sehr komplex und kann nicht Anhand einer einfachen Antwort konkret beantwortet werden.
Und man kann das deutsche Steuerrecht nicht einfach darstellen, dafür ist es zu komplex. Viele werden ohnehin jetzt schon ausgestiegen sein und sich denken - um was geht es da überhaupt? :)

LG

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"Wie du schreibst hört es sich so an als wenn dein Mann nur einen Auftraggeber hat."

Habe ich so aus dem Text der TE nicht herausgelesen, wäre aber in der Tat ein Problem, auch für den Freiberufler. Gleiches Stichwort: Scheinselbständigkeit.

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Freiberufler zahlen auch keine Gewerbesteuer, denn die betreiben eben gerade kein Gewerbe.

Ansonsten müsstest du wohl deinen Steuerberater fragen, welche Gesellschaftsform etc. sich wie steuerlich auswirkt. Das übersteigt den Rat in einem (Laien-)forum m.E. bei weitem. Dein Mann hat doch sicherlich einen StB an der Hand.

Kann sein, dass dein Mann für dich als Angestellte einen geringeren Stundensatz in Rechnung gestellt hat, als für sich als Firmeninhaber. Das wäre zumindest bei mir in der Branche (ebenfalls freier Beruf) üblich. Muss aber nicht und ist auch seine persönliche Entscheidung.

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Ausser dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit, der aufkommen könnte / wird, wenn Du als Kleingewerbetreibende nur einen Auftraggeber hast, spielt auch Dein Arbeitgeber eine Rolle. Bei dem musst Du die Nebentätigkeit / das Kleingewerbe nämlich anmelden, wenn seine Interessen tangiert sind. Und Du musst darauf achten, dass Du das Arbeitszeitgesetz einhältst.
Und Du musst für das Kleingewerbe Einahme-Überschuss-Rechnungen beim Finanzamt abgeben, sowie das Einkommen aus dem Kleingewerbe in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Ob sich das Konstrukt Kleingewerbe steuerlich lohnt, kann man also so einfach nicht beantworten.

Grüsse
BiDi

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Ganz blöde Frage, einfach aus Interesse. Wenn du deinen Mann bei dem Auftrag unterstützt, bekommst du am Ende eine Entlohnung? Also bist du bei ihm angestellt?
Sonst würdest du diöoch grad eh schwarz arbeiten, oder? 🤔