Steuerklassenwechsel im Mutterschutz ?!?

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verwirrt, wann ein Steuerklassenwechsel bei meinem Mann und mir sinnvoll wäre.

Ich habe aktuell die Steuerklasse 3, mein Mann die Steuerklasse 5.

ET unseres Sohnes ist der 29.08.2022. Ab 18.07.2022 bin ich im Mutterschutz und nehme anschließend Elternzeit.

Laut meinem Verständnis werden für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (Krankenkasse+Zuschuss AG) ja die letzten 3 Nettogehälter vor Bezug herangezogen. (Bei mir: 18.04.-18.07.) und das Mutterschaftsgeld wird steuerfrei ausgezahlt. (Progressionsvorbehalt ist mir bewusst)

Bei der Berechnung des Elterngeldes (letzte 12 Nettogehälter) wird das Mutterschaftsgeld ja auch ausgeklammert.

Eigentlich wäre es doch sinnvoll, wenn ich bereits zum 01.08.2022 in die Steuerklasse 5 und mein Mann in die Steuerklasse 3 wechseln, und nicht erst nach der Geburt/Ab Bezug Elterngeld. Bei mir dürfte es doch keine Auswirkung auf das Mutterschafts- und Elterngeld haben und mein Mann hat dann bereits ab dem 01.08.2022 ein höheres Nettoeinkommen.

Oder ist da irgendwo der Wurm drinnen?

Danke für eure Antworten! :-)

LG

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Ihr könnt die Steuerklasse wechseln, wann ihr wollt. Am Ende des Jahres macht es bei der Steuerlast sowieso keinen Unterschied.

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Ja ihr könnt ab dem Monat mit vollständigen Bezug des Mutterschaftsgeld wechseln, da für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und auch für das Elterngeld nur der Zeitraum vor dem Mutterschutz relevant ist.
Progressionsvorbehalt ist dir ja bewusst ansonsten spricht da nichts dagegen.

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Du kannst sogar schon ab dem 1.7. wechseln und nicht erst 1.8.