Abendschule und Beschäftigungsverbot?

Hey liebe Community! Ich hoffe die ein oder andere kann mir evtl meine Frage beantworten.

Aktuell bin ich in der 29ssw und besuche seit 1,5 Jahren die Abendschule bzw. den morgenkurs um meinen Abschluss nachzuholen.

Der eigentliche Plan war es bis Mitte Juli das Semester noch durchzuziehen, da es mein vorletztes wäre. Allerdings merke ich seit einigen Wochen, dass die Schwangerschaft mir körperlich zusetzt (teilweise Schlaflosigkeit in der Nacht/ Müdigkeit am Tag, schwere Beine und wassereinlagerungen in den Waden, das längere sitzen auf den Holzstühlen und die dadurch entstehenden schmerzen am Steiß, jeden Tag in den 3. Stock mehrmals hoch und runter laufen zum Klassenzimmer,das ständige auf Toilette gehen während des Unterrichts, von den Blicken einiger anderen Schülern mal ganz abgesehen, etc)

Deshalb hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Direktor, der mir vorgeschlagen hatte ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin mir ausstellen zu lassen und mich nach Juli beurlauben lassen soll.

Gesagt - getan: habe direkt meine FA angerufen um nachzufragen. Nach einigen Stunden dann der Rückruf der Praxis: man könnte mir kein Beschäftigungsverbot
ausstellen, da ich ja nicht arbeiten gehe, sondern „nur“ die Schule besuche. Des Weiteren wurde ich ganz plump gefragt „was ich denn habe und wieso ich jetzt plötzlich“ ein Beschäftigungsverbot haben möchte.
Dazu muss ich nochmal betonen, dass ich an sich kein wehleidiger Mensch bin und ich nicht alle schmerzen direkt in die Welt teile. Denke mir halt, dass es „normal“ ist in einer Schwangerschaft, dennoch anstrengend im allgemeinen.

Habe mit meiner Krankenkasse telefoniert und die zuständigen für Mutterschutz waren leider nicht mehr im Haus. Auch beim Schulamt kann ich erst morgen früh nachfragen.

Hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation schon gemacht? Oder kann mir jemand weiterhelfen was man noch tun kann? Stimmt es überhaupt, dass ich als Schülerin keinen Anspruch auf Mutterschutz habe?

Ich gehe nicht davon aus, dass es mein Direktor mir vorgeschlagen hätte, wenn es nicht machbar wäre?

LG und danke für die Antworten im Voraus!

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Mit Schule ansich kenn ich mich nicht aus, aber grundsätzlich kriegst du vom FA nur ein BV wenn dein Leben oder das des Kindes gefährdet ist. Aus deiner Beschreibung geht das nicht hervor, alle Beschwerden die du hast, haben leider viele Schwangere. Du könntest dich vielleicht krank schreiben lassen aber ein Grund für ein BV vom Arzt ist das tatsächlich nicht.

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Hmm, habe grade auf der Seite des Regierungspräsidiums das hier gefunden 🤔

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Ja das betrifft aber das AG Beschäftigungsverbot, steht ja auch weiter unten im Text. Der Arzt ist ausschließlich für die Gesundheit da.

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Huhu,
wie bereits von der Praxis mitgeteilt, befindest du dich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis also kann man dir kein individuelles BV erteilen.
Das einzige was du machen kannst ist, dich immer und immer wieder krankschreiben lassen.
Einen Anspruch auf den Mutterschutz hast du auch als Schülerin, das bezieht sich aber
- hauptsächlich - auf die Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung. 😆
Du kannst als Schülerin auf Wunsch in deinem kompletten Mutterschutzzeitraum weiterhin die Schule besuchen, auch nach der Entbindung (anders als Berufstätigte, die dürfen nur in dem Zeitraum vor d. Entbindung).

LG

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Du hast recht, also das mit der Krankmeldung hatte mir die Praxis ebenfalls vorgeschlagen.
Bin allerdings grade auf die Seite des Regierungspräsidiums gestoßen und das hier gefunden …

Allerdings steht da auch nichts explizit über die Dauer des BV oder Mutterschutzes.

Denke mal ich muss bis morgen warten, um bei der Krankenkasse und Schulamt genaueres zu erfahren. Danke dir trotzdem!

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Ich beziehe meine Quellen direkt aus dem Gesetzestext, da ich damit auch arbeite. 😅 D

Gemäß § 3 Abs. 3 MuschG steht dir lediglich die Mutterschutzfrist zu, der verweist auf den § 1 Abs. 2 Satz 2 MuschG (da steht drin dass du als Schwangere/Stillende zu schützen bist)

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Hallo,

Du kannst dir ja eine Krankschreibung holen für Zeiten, in denen es überhaupt nicht geht.
Was hast du denn davon, wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommst? Musst du dann im Fernunterricht alleine auf die Prüfung lernen? Verschieben sich die Prüfungen? Brichst du dann ab? Es erschließt sich mir nicht so ganz.
Ich war als Schülerin schwanger. Mutterschutz hatte ich nach der Geburt 8 Wochen und davor 6 Wochen (also ganz normal, wobei die 6 davor freiwillig sind). Ich hab weitergemacht, wäre es mir mal phasenweise zu schlecht gegangen, hätte ich mich halt krankschreiben lassen.
Vllt kannst du so ja wenigstens zum wichtigsten Unterricht gehen...

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Dein Frauenarzt ist dafür da ein BV auszusprechen, wenn eine medizinische Indikation besteht, was bei den Symptomen die du benennst nicht der Fall ist.

Versuche doch deinen Unterricht online von zu Hause aus zu machen. Sollte ja nach Corona kein Problem sein

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Du kannst auch als Schülerin ins BV gehen:

https://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/mutterschutz-schuelerinnen/schutzfristen.html

Allerdings würde ich darauf achten, die Schule anschließend unbedingt fortzusetzen, bzw. würde ich persönlich überlegen, ob ich tatsächlich überhaupt deswegen aussetze und damit meinen Abschluss riskiere. Die Gefahr, dass du nicht dort weitermachen kannst/sich zu viele Wissenslücken anhäufen o.ä., ist sehr hoch.
Brichst du aber ab, war alles was du bisher dafür getan hast, umsonst.

Ich weiß, wie es dir geht. Ich habe mich, ähnlich wie du, während meiner 1. SS jeden Tag zur Arbeit gequält bis zum MuSchu. Ich habe und musste es trotzdem durchziehen. Ein BV wegen Schwangerschaftsbeschwerden hat meine damalige FÄ grundsätzlich nicht ausgestellt.
Bei mir war es "nur" die Arbeit und Geld wäre trotzdem geflossen. Bei dir ist es Wissen, was du für DICH erlangen willst. Überlege dir nochmal, ob du die Beschwerden nicht bis zum MuSchu auhalten kannst.

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Hey!

Sprich mit den Lehrern, ob du in den Pausen im Raum bleiben darfst, sodass du nicht mehrfach täglich in den 3. Stock laufen musst.
Um das Problem mit dem Holzstuhl zu umgehen, könntest du ein Kissen mitbringen.

Nun. Es sind nur noch 7 Wochen mit vielen Brückentagen. Die gehen sicher schnell vorbei.

Liebe Grüße
Schoko

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Bin da auf der Seite deines Arztes. Sehe da jetzt auch keine Probleme sondern nur die normalen Schwangerschaftsbeschwerden.

Bin mir übrigens ziemlich sicher, dass eure Schule auch einen Aufzug hat.