Befristeter Arbeitsvertrag und Arbeitssuchend, Schwanger (ALG1 Anspruch?)

Hallo zusammen,

ich hoffe es kennt sich jemand gut aus.
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet im August. Derzeit bin ich *noch* Schwanger, mein ET wäre am 14.05.22 gewesen aber mein Mäuschen lässt sich noch Zeit. Sprich, es könnte jeden Moment losgehen.
Da mein Arbeitsvertrag endet habe ich mich heute (3 Monate vorher) Arbeitssuchend gemeldet. Zudem habe ich Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Nun hat mich mein Berater von der Agentur für Arbeit abgemeldet. Ich solle mich spätestens 1 Tag nach meiner Elternzeit wieder melden, falls ich keine neue Arbeit habe. Nun frage ich mich ob ich dennoch Anspruch auf ALG 1 habe? Und falls nicht, wer zahlt die Zeit in der ich in Elternzeit bin, etwa die Krankenkasse? und wenn ja, wie viel?
Irgendwie bin ich noch nicht so ganz schlau daraus geworden.

Vielen Dank schonmal für eure Antwort :)

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Also:

Elternzeit hast du keine ab Vertragsende.

Das heißt für dich, dass du nur so lange beitragsfrei krankenversichert bist wie du Elterngeld bekommst.

Anspruch auf ALG I hast du erst, wenn du wieder arbeiten möchtest und Kinderbetreuung vorweisen kannst.

Also für dich wichtig: wie lange beantragst du Elterngeld? (Eltrrnzeit beim AG nur bis Vertragsende anmeldest) und wann du wieder arbeiten möchtest, wann du Kinderbetreuung hast etc.

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Vielen Dank für die Antwort

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Du kannst keine Ez beantragen, das geht nur mit AG.
AlgI bekommst du nur, wenn du für mindestens 15 Stunden eine Betreuung hast.
Die Höhe des Alg I Richter sich nach den Betreungsstunden.

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Vielen dank für die Antwort

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Du kannst ganz regulär Elterngeld beantragen. Was für Geld solltest du denn sonst noch bekommen? Außer Elterngeld bekommt doch auch jemand mit laufendem Arbeitsvertrag nichts.
Du hast nur Anspruch auf ALG I, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (also auch tatsächlich arbeiten willst, mindestens 15 Stunden die Woche) und Kinderbetreuung nachweisen kannst. naja und natürlich, wenn du die Anwartschaftszeit erfüllst.
Willst du nach Ende des Elterngeldes noch weiter Zuhause bleiben und nicht arbeiten (kannst du bis maximal zum dritten Geburtstag deines Kindes), dann kannst du ALG II beantragen.

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Und da ist erstmal der Kv in der Pflicht!

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Huhu

Ich habe ähnliche Situation

Mein vET ist der 12.10.22 mein Arbeitsvertrag endet am 14.07. somit habe ich mich auch Arbeitslos gemeldet. Beim Erstgespräch habe ich auch gleich gesagt das der AG aufgrund der SS nicht verlängert.
Die Dame sagte mir das ich quasi vom 15.07.-30.08 ( Beginn Mutterschutz) ALG 1 bekomme danach das Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld und wenn ich Oktober 2023 keine neue Arbeit gefunden habe bekomme ich die Restzeit ALG 1

🤷 Ich lass mich überraschen ob das so wirklich stimmt