Urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo zusammen!

Ich werde voraussichtlich vom 01.07. bis 07.10.22 im Mutterschutz sein. Anschließend werde ich dann noch in Elternzeit gehen. Jetzt frage ich mich, ob nur Urlaubsanspruch bis September oder auch noch Oktober habe?

Vielen Dank 🙂

1

Du hast Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem du mindestens eine. Tag im Mutterschutz warst. Also auch im Oktober.

2

Super, vielen Dank. Der Sachbearbeiter bei uns behauptet nämlich, dass ich den Anspruch nur für jeden vollen Monat habe, somit also nur bis September. Weißt du zufällig, wo ich dazu einen offiziellen Text / Gesetz finde? Ich hab leider nur etwas zum Urlaubsanspruch in Elternzeit gefunden.

3

Es gibt da keinen offiziellen Text der sagt du hast im Mutterschutz auch für nicht vollständige Monate Urlaubsanspruch sondern umgekehrt:
Du hast Urlaubsanspruch siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__24.html auch der Mutterschutz ist so gesehen ein Beschäftigungsverbot siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__2.html Absatz (3) in Bezug auf §3

Kommen wir zum 2. Punkt wann darf gekürzt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html nur für volle Kalendermonate Elternzeit darf der Arbeitgeber kürzen wenn er es ankündigt.

Das heisst der angefangene Monat mit Mutterschutz darf laut BEEG nicht gekürzt werden und laut MuSchuG hast du auch da normalen Urlaubsanspruch nach BUrlG https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html zumindest für jeden vollen Monat des Bestehen des Arbeitsverhältnis und das besteht ja im Mutterschutz und auch in der Elternzeit fort.

weitere Kommentare laden