Kann ich auf Rückerstattung beim Onlinekauf bestehen oder müsste ich mich auf Reperatur oder Ersatzlieferung einlassen?

Hallo, ich habe in einem Online-Shop Mitte November eine Außenleuchte gekauft. Lieferzeit war mit 2 Wochen angegeben.
Nach etlichen Nachfragen habe ich sie denn endlich
Ende Februar bekommen.

Leider war die Farbe heller als abgebildet, da ich aber endlich einen Außenleuchte haben wollte habe ich sie behalten.
Nun ist sie defekt. Nach nicht mal 2 Monaten. Zuerst hat sie nur geflackert und nun kommt nichts mehr.

Ich möchte sie nun zurück geben und habe auch keine Lust wieder Ewigkeiten zu warten. Aktuell ist die Lampe immernoch mit 2 Wochen Lieferzeit in dem Online-Shop erhältlich. Aber darauf kann ich mich ja nicht verlassen.

Kann ich eine Erstattung verlangen oder müsste ich eine neue Lampe akzeptieren?

Ich würde mir lieber vor Ort eine holen die ich denn auch gleich anbauen kann. Ohne warten.

Danke und VG

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Also ich glaube, dass du rein rechtlich nicht direkt auf eine Rückerstattung bestehen kannst. Der Verkäufer hat immer das Recht, nachzubessern. In der Realität habe ich es aber bisher nur erlebt, dass man gefragt wird, ob man ein neues Produkt oder das Geld zurück haben möchte. Einzig bei einem Elektrogerät von WMF musste ich es zur Reparatur einschicken - wobei dann rauskam, dass es nicht repariert werden kann und dann konnte ich auch wählen, ob Geld zurück oder neues Produkt.

Frag doch erstmal nach!

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Ich hab schon 3 Teile innerhalb des letzten Jahres zur Reperatur einschicken müssen.
Teil 1: Ein Akku Staubsauger
Die Firma hat mit GLS abholen lassen. Sie haben das Gerät in eine große Plastikkiste gepackt und mitgenommen.
Teil 2: ein recht teuerer Kontaktgrill kurz vor Ablauf der Garantie. Da musste ich mich selbst um einen Versandkarton kümmern.
Teil 3: ein Vernebler, kurz noch Kauf defekt gewesen.
Alle Teile kamen repariert wieder zurück.

Ach ja, sogar noch ein viertes Teil:
Unsere Babyschale. Darauf mussten wir dann fast zwei Monate warten und haben letztlich doch eine neue bekommen.

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Du müsstest erst eine Nacherfüllung fordern. Das kann (nach deinem Wunsch, außer eines von beidem währe unverhältnismäßig) eine Neulieferung oder Nachbesserung/Reparatur sein.
Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich sein bzw sollte der Verkäufer nicht mehr seinen Teil des Vertrags erfüllen wollen, kannst du das Geld zurück fordern und ggf auch Schadensersatz bekommen, falls dir nachweislich ein Schaden entstanden ist

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In der Realität lassen sich aber bei online Käufen die Verkäufer dennoch meist direkt auf eine Erstattung ein.

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"Verlangen" kannst Du nur eine funktionierende Leuchte.

Alles andere wäre besondere Kulanz des Shops.

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Obwohl man bei Fernabsatzgeschäften immer ein Umtauschrecht hat! Also Geld zurück. In dem Fall kann der Verkäufer aber erstmal Ersatz liefern.
Anders, wenn man es im Laden kauft. Da hat man dieses Recht bei funktionierenden Sachen nicht!

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Aber müsste ich denn auch wieder 3 Monate warten bis ich die Leuchte erhalte? Beim letzten Mal war es ja nicht ganz so wild, weil wir die alte Lampe ja noch hatten. Jetzt hängt da nur ein Kabel aus der Wand und kein Licht im Eingangsbereich. Das ist schon blöd....

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