Elterngeld 2. Kind

Hallihallo :)
Ich bin momentan mit meinem ersten Kind schwanger und jaaa ich weiß, ich sollte erst mal das eine zur Welt bringen aber trotzdem interessiert mich da ein Thema: Wir würden den Abstand zwischen unseren ersten beiden Kindern ganz gerne nicht allzu groß halten. Angenommen, ich würde kurz nach der ersten Elternzeit wieder arbeiten gehen und auch wieder schwanger werden, dann würde ich ja aber nicht volle 12 Monate arbeiten bis zum 2. Elterngeldzeitraum...würde man zur Bemessung dann noch einen Teil des ersten Elterngeldes mitberechnen? Oder wie wird das in dem Fall gemacht?


Danke und liebe Grüße

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Lass doch dein erstes Kind erstmal zur WElt kommen und schau, wie e sdir geht und wie das Kind ist.
Bei manchen KIndern hält man einen gaz anderen Abstand ein, weil sie so anstrengend sind und manchen wolle gar kein 2. Kind

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Elterngeld geht mit 0€ in die Berechnung ein. Es gibt keine Lohnersatzleistung für Lohnersatzleistungen.
In dem von Dir geschilderten Fall würden die Ausklammerung zum Tragen kommen. Monate, die im Bezugszeitraum des Elterngelds liegen, können für die Berechnung ausklammert werden und dafür Monate vor dem Bezug von Elterngeld gesetzt werden. Die Faustregel ist: Wenn zwischen den Geburten 14 Monate liegen, ist die Berechnungsgrundlage für Elterngeld 2 die gleiche wie für Elterngeld 1. Jeder Monat mehr Abstand sorgt dafür, das ein Monat mehr nach Elterngeld 1 und ein Monat weniger vor Elterngeld 1 in die Berechnung einfliesst.

Das gilt übrigens auch, wenn man das Elterngeld per Elterngeld+ auf zwei Jahre splittet. Als Bezugsraum gilt immer ein Jahr, auch wenn der Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre verteilt ist.

Grüsse
BiDi

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BIDI meint es richtig, hat es aber vielleicht etwas kompliziert erklärt.

Du kannst bei jedem Kind den MuSchu und die ersten 14 Monate Elternzeit für das nachfolgende Kind ausklammern wenn du in der Zeit Elterngeld bezogen hast.

Heißt konkret: fällt in den Berechnungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes die Elternzeit vom 1. Kind, kannst du diese Zeit ausklammern lassen.

Du rechnest also immer 12 Monate zurück und schaust, ob du in diesen 12 Monaten in EZ warst. Wenn ja, kannst du diese Monate ausklammern lassen.

Das gilt aber immer nur für die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1. Wer EG+ bezogen hat und 20 Monate in Elternzeit war, kann trotzdem nur die ersten 14 Monate ausklammern.

Und lass dich nicht verrückt machen, von wegen schau erstmal wie es wird. Mein Mann und ich haben aufgrund unseres schon höheren Alters und da ich nicht nochmal wieder im Beruf aussetzen wollte, das genau so durchgezogen. Kind 1 mit 34 Jahren, Kind 2 mit 35. Das erste Jahr mit zwei Kindern war anstrengend, aber mittlerweile funktioniert es sehr gut.

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Ausschlaggebend ist nicht die Elternzeit, sondern welches Elterngeld du beantragst.

Man kann maximal 14 Elterngeld (Plus) ausklammern.