Grundstück kaufen und drauf bauen, zahlt man doppelt Nebenkosten?

Hallo zusammen,

Wenn man ein Grundstück kauft und dann ein Haus darauf bauen lässt, muss man nicht 2x Notargebühren und Grunderwerbsteuer zahlen, oder? Wir sind gerade verunsichert, da in unserem Rechensystem keine Möglichkeit da ist, die Nebenkosten für das Grundstück einzutragen.

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Nein, ihr zahlt das nur auf den Kaufpreis des Grundstücks.

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Hey!
Wo wohnt ihr denn? Ich meine mich daran zu erinnern, dass unser Handelsvertreter sagte, dass man in manchen Bundesländer beides zahlen muss- ich glaube, als Beispiel nannte er Hessen. Ohne Gewähr.

In nrw nur aufs Grundstück- es sei denn, du kaufst das Grundstück vom Bauträger mit Bauträgerbindung. Meine Schwester baut gerade einen mittleren Tempel für knapp 700000 Euro- und zahlt die Nebenkosten wegen der Bauträgerbindung auf beides.

Liebe Grüße
Schoko

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Das kommt darauf an.
Kauft man das Grundstück von z.B. der Gemeinde und das Haus baut ein Bauträger, den man selber danach beauftragt, zahlt man selbst in Hessen alle diese Kosten nur auf das Grundstück. Da ich diese Variante gewählt habe, bin ich mir da sehr sicher…ich wohne in Hessen.
Kommt alles vom Bauträger, auch nur etwas zeitversetzt, dann zahlt man auf Beides…überall, nicht nur in Hessen.

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Das nennt sich dann aber nicht Bauträger, sondern Generalunternehmer.
Beim Bauträger wird Grundstück und Haus erst nach Fertigstellung auf den Käufer übertragen. Somit fällt dann beides zusammen.

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Den Notar braucht ihr nur für den Grundstückskauf.
Die HÖHE der Grunderwerbssteuer hängt davon ab, ob Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag zusammenhängen. Beispielsweise wenn ihr mit Bauträger baut oder wenn alles in einem engen zeitlichen Rahmen stattfindet.
Teilweise gibt es Bauunternehmen, die dir die Adresse des Exposés erst nennen wollen, wenn du den Bauvertrag unterschrieben hast. Uns wurde das einmal angeboten mit Widerrufsmöglichkeit, es ist aber unseriös, daher haben wir es nicht gemacht. Hätten wir unterschrieben, wäre auf Haus plus Grundstück die Steuer angefallen. Wenn das Grundstück bspw. 250tsd € kostet und das Haus nochmal 250tsd € zahlst du in der einen Variante die Steuer basierend auf einem Betrag von 250tsd €.
Hängen beide Verträge zusammen, zahlst du in dem Fall die Steuer auf Basis von 500tsd €.