Kinderkrankengeld im Bemessungszeitraum für BV

Hallo,
Ich wollte mal fragen ob jemand sich damit auskennt. Ich hab gelesen dass man das Gehalt für das individuelle Beschäftigungsverbot auf die letzten 3 Monate rechnet. Nun hab ich aber in den letzten 3 Monaten ab und zu Kinderkrankengeld beantragen müssen. Wird das mit angerechneten? Oder bekomme ich mein volles Gehalt ?
Lg nikita

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Die letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft!

Das ist ggf. für dich relevant.

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Die frage ist, ob in diesen 3 Monaten das Kinderkrankengeld nicht oder doch mit angerechnet wird… wenn ich jetzt beispielsweise 2 Wochen kinderkrankengeld bezogen hab, hab ich nur die helfte meines Lohnes bekommen.

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Richtig, dann wird nur die Hälfte des Lohnes berechnet

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nur Krankheit wgen Schwangerschaft wird nicht gerechnet, andere schon, du musst die Bescheinigung der KK mit einsenden

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Vorweg, ich kenne die Rechtslage dazu nicht.
Aber: Nach MuSchuG dürfen einem während der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen. Würdest du arbeiten, hättest du nicht automatisch wieder „Kindkrank“.
Der Umfang des Entgelts während eines BV besteht aus deinem zu dem Zeitpunkt gültigen Arbeitsvertrags zuzüglich möglicher Zuschläge, die du in nicht schwangeren Zustand bekommen würdest. Für die Bemessung dieser wird der Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen.
Also kann dir folglich nur ein Nachteil durch das „Kindkrank“ beim Berechnen dieser Zuschläge entstehen, da du sie ja zuvor auch nicht in vollem Umfang erhalten hast.

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Vielen dank 🙏🏻

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Hast du denn ansonsten variables Gehalt z.B. auf Grund von Schichtzulagen oder ähnlichen oder hast du ein Festgehalt?`

Bei letzterem sind die letzten 3 Monate nicht relevant sondern du bekommst sowieso dein normales Gehalt weiter.

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Nein, ich hab ein festes Gehalt ❤️Vielen Dank 🙏🏻

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Soviel Rätselraten ...

Hier ist es klar geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

"... (1) Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erzielt hat. .....
(2) Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:
......
2.
Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, ....."

Da das Gehalt im BV nach §18 (https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html) ermittelt wird greift zur Berechnung §21.

Die Zeiten durch unverschuldeten Arbeitsausfälle durch das Kind-Krank werden nicht zur Berechnung des Mutterschutzlohn oder des Mutterschaftsgeldes herangezogen und müssen aus der Berechnungsgrundlage ausgelassen werden...

Nur bei der Berechnung des Elterngeldes wird der Zeitraum allerdings berücksichtigt und fliesst als Lohnersatzleistung mit 0 ein.

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Das verstehe ich leider nicht so, die Fachsprache. Heißt es die Monate werden ausgeklammert? Allerdings sind sie letzten Monate wo ich kein Kinderkrankengeld bezogen habe Monate wo ich wegen Betreuung meines Kindes nur 20 Stunden arbeiten konnte, und das war auch noch bei einem anderen AG

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Nein hier werden keine ganzen Monate ausgeklammert sondern nur die einzelnen Tage ohne Einkommen.

Normal haben die letzten 3 Monate z.B 91 Kalendertage d.h. es wird das Gehalt von den 3 Monaten zusammengerechnet und durch 91 geteilt. Damit ergibt sich dein durchschnittliches Gehalt pro Tag.

Da du durch die Kindkranktage an diesen Tagen kein Gehalt bekommen hast werden diese nicht mitgezählt. z.b. du hattest in den 3 Monaten gesamt 5 Kindkranktage dann wird dein Gesamtgehalt durch 91-5 also 86 Tage geteilt um dein durchschnittliches Gehalt pro Tag zu berechnen.

Dein Mutterschutzlohn ergibt sich dann monatlich aus Anzahl der Tage des Monats x das durchschnittliche Gehalt.

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