Elternzeit übertragen neuer Arbeitgeber

Hallo,
Ich hatte vor einiger Zeit schon einmal hier wegen Teilzeitarbeit eine Frage gestellt. Jetzt habe ich mir immerhin ein Modell überlegt, wie ich es gerne machen würde und wie ich es meinem Chef vorschlagen möchte, weiß aber nicht, ob das so rechtlich überhaupt möglich ist. Ich habe im ersten Lebensjahr meiner Tochter 8 Monate Elternzeit genommen (inkl. Mutterschutz), danach habe ich einen neuen Vertrag in Teilzeit bekommen (hatte also keine Elternzeit mehr) und jetzt vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt und arbeite nun in Vollzeit. Meine Stelle ist befristet, soll aber verlängert werden. Wenn ich das richtig verstehe, habe ich ja insgesamt inkl. Mutterschutz 36 Monate Elternzeit, die mir zustehen, 24 davon kann ich nach dem 3. Geburtstag nehmen. Aber wie sieht es mit dem Übertrag der Elternzeit von einem Arbeitgeber auf den nächsten aus für die Zeit vor dem 3. Geburtstag? Ich würde gerne 4 Monate Elternzeit vor dem 3. Geburtstag meiner Tochter nehmen, also den 32. bis 36. Lebensmonat und dann noch ab dem 3. Geburtstag bis zum Ende meiner befristeten Stelle. Und danach hoffen, dass mein AG mich übernimmt und dann gleich einen Teilzeitvertrag aushandeln. Falls das nicht funktioniert würde ich wieder in Vollzeit gehen und dann weiter in Elternzeit bis die 24 Monate aufgebraucht sind. Ist das rechtlich so überhaupt möglich? Im Netz finde ich nur etwas zum Übertrag der 24 Monate nach dem 3. Geburtstag auf einen neuen AG, aber nichts dazu, wie das funktioniert, wenn man vor dem 3. Geburtstag wechselt...

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Korrektur: muss natürlich heißen, dass ich den 33. bis 36. Lebensmonat Elternzeit nehmen möchte... 🙈

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Du musst keine Elternzeit von einem AG zum anderen „übertragen“. Du hast beim alten AG nur 8 Monate EZ genommen, das kannst du dir dort ja auch noch bescheinigen lassen falls jemand fragt. (BEEG: „ Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen.“) Entsprechend hast du noch 28 Monate EZ übrig, ganz egal bei welchem AG. Man hat den EZ-Anspruch ja nicht nur bei dem AG bei dem man zu Zeitpuntk der Geburt angestellt ist, sondern das ist ein allgemeines Recht.

Ich glaube auch nicht, dass die Regel, dass man sich mit der ersten EZ-Anmeldung für 2 Jahre festlegt noch gilt, wenn man den AG wechselt.

Aus meiner Sicht kannst kannst die 4 Monate vor dem 3. Geb. also auf jeden Fall noch nehmen und auch noch weitere Monate über den 3. Geb. hinaus. Denn der AG kann einer EZ ab dem 3. Geb. nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn es ein dritter EZ-abschnitt sein soll. Wenn die EZ aber vom 32. Monat bis über das 3. Lebensjahr hinaus geht, dann ist es ja immer noch der zweite Abschnitt.

Willst du denn dann direkt auch TZ in EZ arbeiten oder in der EZ gar nicht arbeiten? In letzterem Fall würde ich mir keine Hoffnung machen, dass dein Vertrag verlängert wird.

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Danke für die Erklärung! Dann werde ich mal bei meinem alten AG eine solche Bescheinigung anfordern...
Ich möchte auf 30 Stunden reduzieren, von daher hoffe ich, dass ich danach trotzdem entfristet werde 😬🤔

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Ich bezweifel ehrlich, dass du dir bei dieser Konstruktion über eine Entfristung noch groß Gedanken machen musst. Außer du arbeitest in einem extremen Mangelberuf.

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