Elternzeit beantragen ...

Hallo ihr Lieben,

ich weiß nicht ob das wirklich das richtige Forum ist für meine Frage 🙈

Ich habe am 19.7 entbunden, und schlage mich nun mit den Anträgen rum.
Ich habe mal eine Frage zur Elternzeit.
Ich würde gerne ab September nächstes Jahr wieder arbeiten gehen, richtet sich der Geburtstag nach der Elternzeit ?
Also müsste ich praktisch bis zum 19.9.22 beantragen ?
Oder ist das egal 🙈

Ich danke schon mal für die Hilfe 🙏🏻🍀

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Elternzeit beantragst du bei deinem Arbeitgeber. Habt ihr vorher darüber mal gesprochen wegen Elternzeitvertretung und co? Da kannst du 3 Jahre nehmen und gibst einfach die Daten beim Arbeitgeber an.

Vorsicht: Elternzeit ist nicht Elterngeld

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Hallo,

rein formal wird Elternzeit nicht "beantragt", da dein Arbeitgeber ja nicht zustimmen muss. Du reichst deine Elternzeit also bei ihm ein.

Da dir bis zu 3 Jahre Elternzeit zustehen, ist es auch egal, ob die Elternzeit nach exakt einem Jahr endet, nach anderthalb oder...
Das können also auch ein Jahr und 5 Tage sein ;-)

Falls ich mich nicht falsch erinnere, gilt der Mutterschutz nach der Geburt aber auch als Elternzeit. Wenn du die drei Jahre aber eh nicht komplett ausschöpfen willst, hat das keine praktische Konsequenz.

Etwas ungewöhnlich ist es aber schon, dass du bisher nicht mit deinem Arbeitgeber gesprochen hast?
Für den Arbeitgeber ist es vermutlich am einfachsten, wenn du an einem Monatsersten wieder anfängst... Aber das muss alles nicht sein.

LG!

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Ohje, wenn du bis jetzt noch keine Elternzeit bei deinem AG eingereicht hast, bist du leider schon 2 Wochen zu spät und hast die 7 Wochen Frist nicht eingehalten.

Wenn Dein AG kulant ist, lässt er Dich 14 Tage Urlaub nehmen um Dein Versäumnis zu überbrücken. Macht er das nicht (das wäre sein gutes Recht, da die 7 Wochenfrist zum Schutz von AG und An dient) musst du die 14 Tage deiner Arbeitapflicht nachkommen. Machst du das nicht und würdest der Arbeit einfach fern bleiben, darf er Dich sogar kündigen.

Mache schleunigst einen persönlichen Termin zum Gespräch ab, aber mindestens mal telefonisch um dafür jetzt eine Lösung zu finden. Das ist echt mehr als ungünstig.

Wenn Du 1 Jahr Elternzeit beantragst, musst Du am 1 Geburtstag deines Kindes also am 19.7.22 wieder arbeiten. Die 8 Wochen Mutterschutz zählen zur Elternzeit dazu.
Wenn du erst wieder am 19.9.22 arbeiten möchtest musst du 14 Monate beantragen.

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Also mal langsam.. du weißt erstens gar nicht, wie lange der Mutterschutz noch geht, der kann ja auch länger als 8 Wochen nach Geburt sein und zweitens kann der Arbeitgeber der Elternzeit auch zustimmen wenn die 7 Wochen nicht eingehalten werden, er MUSS es nur nicht.

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Und du solltest mal bitte richtig lesen 🙂 bevor du hier verbal ausfällt (Großbuchstaben)

Die Elternzeit verschiebt sich nach hinten und diese Zeit muss überbrückt werden und genau so habe ich das auch geschrieben.
Da kann der AG kulant sein oder eben nicht

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Hm das wundert mich aber auch sehr, dass dich dein Arbeitgeber einfach so in Mutterschutz gehen und ein Kind bekommen lässt, ohne dass irgendwie mal drüber gesprochen wurde.. Es gibt doch für alles in diesem Land eine Frist.

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Wann endet dein Mutterschutz?

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Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe bereits meinen Antrag für Elternzeit eingereicht ( vor der Geburt ) , allerdings wurde mir gesagt ich soll nach der Geburt nochmal Bescheid geben wegen dem genauen Datum.
Darum die Frage wegen dem Geburtstag.

Glg 🍀🍀

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Hi,
soweit ich weiß kannst du das Datum an dem deine Elternzeit endet völlig frei wählen. In der offiziellen Broschüre steht: "Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich."

Das einzige was du beachten musst, ist dass dir maximal 3 Jahre abzüglich Mutterschutz als Elternzeit zustehen. Außerdem gibt es den sogenannten Bindungszeitraum von 2 Jahren. Das ist die Zeit für die du dem Arbeitgeber verbindlich mitteilen musst, wie lange du Elternzeit nimmst. Das ist dann beides an den Geburtstag des Kindes gekoppelt. Wenn du aber sicher ab nächsten September wieder voll arbeiten willst (also keine Elternteilzeit) ist das für dich ja beides egal.

Wähle also einfach das Datum, das für dich am besten passt :-)

Du musst aber beachten: Wenn du deinem Arbeitgeber jetzt ein Datum nennst, dann legst du dich konkret darauf fest, dass du bis zum 2. Geburtstag keine weitere Elternzeit mehr nehmen möchtest (es sei denn der AG kommt dir da freiwillig entgegen)

Links: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812
https://familienportal.de/resource/blob/93614/e3612d5cc348a32310c1f09672ae09af/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf

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PS: Ich glaube übrigens du meintest: "Richtet sich die Elternzeit nach dem Geburtstag?" nicht "Richtet sich der Geburtstag nach der Elternzeit? " :-D

Zumindest kann man die zweite Frage ganz klar mit "Nein" beantworten :-p

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Naja, eigentlich hatte heinzelwerkstatt deine Frage ja schon beantwortet. :-) Hab ich überlesen.

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Für den Antrag bist du zu spät dran!
Der muss 1 Woche nach der Geburt bwz 7 Woche vor beginn der Ez beim AG vorliegen!

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Ohne zu wissen, wie lang ihr Mutterschutz noch geht, kann man doch gar nicht sagen, ob sie zu spät dran ist. Ich habe meinen Elternzeitantrag sieben Wochen nach der Geburt abgegeben und habe die Siebenwochenfrist eingehalten.