Volles Elterngeld trotz Kurzarbeit?

Hallo liebe Community,

ich habe ein spezielles anliegend und ich konnte keine zufriedenstellende Antwort finden im Internet.

Ich wollte letztes Jahr September nach meiner Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Leider wurde ich aber direkt in 100 % Kurzarbeit geschickt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Jetzt erwarte ich Anfang Dezember ein weiteres Kind. Aber ich weiß gar nicht so genau, was mir an Gelder zusteht.

Bekomme ich das volle Mutterschaftsgeld und was ist mit dem Elterngeld???
Einerseits sollen Eltern durch die Pandemie und damit verbundener Kurzarbeit nicht benachteiligt sein, aber ich weiß nicht ob mir mein Mutterschafts- und Elterngeld zusteht...

Habt ihr eventuell selbst Erfahrung damit oder einen Rat für mich an wenn ich mich Zwecks Beratung wenden kann?

Danke und viele Grüße

Perle

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Hallo,
Kurzarbeitergeld ist eine Einkommensersatzleistung. Ich gehe jedoch davon aus, dass du pandemiebedingt in Kurzarbeit bist.
Es gibt eine Sonderregelung bis Dezember 21 bezüglich der Kurzarbeit um Familien nicht übermäßig zu belasten.
„Werdende Eltern können auch weiterhin Monate mit pandemiebedingt geminderten Einkommen von der Elterngeldberechnung ausnehmen. Dies betrifft werdende Eltern, die infolge der COVID-19-Pandemie Einkommensausfälle haben, etwa weil sie Kurzarbeitergeld beziehen. Darüber hinaus sollen Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I das Elterngeld nicht reduzieren.“ (Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona )

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Danke für deine Antwort. Das habe ich alles schon durchgelesen. Mein Problem ist, dass ich die Monate in denen ich das Kurzarbeitergeld, pandemiebedingt, bezogen habe nicht ausnehmen, bzw. ausklammern lassen kann. Denn vor der Kurzarbeit war ich in Elternzeit und hatte keine weiteren Einkünfte.

Vermutlich werde ich einfach mein Glück versuchen und meine Abrechnungen ganz normal mit einreichen beim Elterngeldantrag. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, entweder ich erhalte mein richtiges Elterngeld oder eben nur den Mindestsatz von 300 €.

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Naja ob es vorteilhafter ist, die Monate auszuklammern oder nicht, hängt sicher davon ab, wie lange du vor der Kurzarbeit in Elternzeit warst.
Nach Geburt von Kind 1 können maximal 14 Monate von der Elterngeldberechnung ausgeklammert werden. Warst du also nur ein Jahr in Elternzeit, dann würden die Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 zählen, wenn du die Monate mit Kurzarbeit ausklammerst. Warst du 2 Jahre Zuhause ist das was anderes.

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