Auf welcher Basis wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Ich bin schwanger und beschäftige mich gerade mit dem Thema Mutterschaftsgeld und wie man das eventuell optimieren könnte. Ich arbeite in einem tarifgebundenen Unternehmen, somit habe ich regulär eine 35h-Woche. Aufgrund mehr Projekte wurde mein Vertrag temporär auf 40h angehoben, befristet zum 31.12. Mein Mutterschutz beginnt ein paar Tage danach, also Anfang Januar. Was wird nun herangezogen für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes, das Gehalt der 35h oder 40h?

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Soweit ich weiß, werden die 3 Monate vor dem Mutterschutz als Berechnungsgrundlage benutzt. Wären in deinem Fall dann die 40std Woche.
Lg

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Ich hätte aber ja noch ca.10 Tage aus dem Januar vor dem Mutterschutz an denen ich einen 35h-Vertrag habe.

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Ich denke eher, dass die 35h als Basis gelten werden, denn man darf durch den Mutterschutz zwar keinen Nachteil erhalten aber auch keinen Vorteil und wenn du normal weiter arbeiten würdest wären das ja die 35h in der Zeit. Meines Wissens nach gilt das mit den drei Monaten nur für Zulagen (zB Nachtschichten etc.).

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Du bekommst das Geld, das dir zustehen würde, wenn du Normal weiterarbeiten würdest. In deinem Fall also nur die 35 Stunden- vielleicht kannst du bis zum Beginn des Mutterschutzes noch auf 40 Stunden bleiben?
Mein Vertrag lief damals 3 Tage nach Beginn des Mutterschutzes aus, daher habe ich noch volles Mutterschutzgeld bekommen. Der Tag an dem es beginnt zählt!

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Ja, das werde ich nochmal anfragen, allerdings arbeite ich in einem Großkonzern, ich weiß nicht ob die so flexibel sind.... Würde das auch gelten wenn ich im Dezember ein BV bekommen würde?

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100%ig kann ich dir das nicht sagen. Ich würde aber eher zu nein tendieren, sind ja 2 unterschiedliche Dinge. Beim Beschäftigungsverbot bekommst du ja weiterhin Dein Normales Gehalt und 6 Wochen vorher das Mutterschutzgeld.
Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an

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Ab dem Moment wo der 35h-Vertrag greift wird dessen Berechnungsgrundlage wieder herangezogen:

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html :
" §21 ... (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
1.
für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
2.
ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird."

Da dein 35h -Vertrag vor Beginn des Mutterschutzes im Berechnungszeitraum wirksam wird dann gilt (4) 1. würde der Vertrag erst im Laufe des Mutterschutzes sich ändern wäre (4) 2. taggenau gelten.

§§ 18 bis $$ 20 regeln den Anspruch auf Mutterschutzlohn (z.b. bei BV), Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld.

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Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig, wenn ich meinen Chef darum bitte mir meinen 40h-Vertrag nochmals zu verlängern müsste dieser nicht nur für den Januar sondern auch für den Februar, März und April verlängert werden (Ende des Mutterschutz)

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Ja. Ist rechtlich auch möglich und da der AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der Umlagekasse zurückbekommt für ihn auch kostenneutral...

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