MuSchG/Gefährdungsbeurteilung/Teil-BV?

Hallo!

Kann mir jemand sagen, wie das ist, wenn man aufgrund des MuSchG zwar grundsätzlich weiterarbeiten kann, aber durch die Einschränkungen, insbesondere die Arbeitszeit betreffend, man seine übliche Stundenzahl nicht erreicht?
Gibt es dann für diese Stundenzahl eine Erstattung für den AG durch die Krankenkasse? Und kann das monatlich variieren, falls in einem Monat mehr, im anderen weniger Stunden mutterschtzkonform möglich sind?

Vielen Dank und liebe Grüße!

1

Kannst du das bitte ein bisschen ausführlicher erläutern? Geht es um Schichtarbeit?

2

Ich arbeite in der Gastronomie.
Zum einen mache ich Büroarbeit, da gibt es keinerlei Schwierigkeiten mit dem Mutterschutz, aber zusätzlich helfe ich bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und arbeite auch im Service mit und da sind die Zeiten sehr unterschiedlich. Je nachdem was für Feiern stattfinden, gehen diese teilweise bis in die späte Nacht oder den frühen Morgen.
Hoffe, das hilft weiter...

3

Im Prinzip ist das eine Art Teil-BV.
Du darfst durch die SS nicht schlechter gestellt werden. Ich würde davon ausgehen, dass dein Gehalt dann anhand der letzten 13 Wochen vor Eintritt der SS herangezogen wird als Grundlage.

4

Ja das geht. Die Zeiten die du nicht erarbeiten kannst sind dann ein Teil-BV.
Der AG muss dann am Monatsende ausrechnen wieviel Gehalt du erarbeitest hast und die Differenz zu deinem Mutterschutzlohn (Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft inkl Zulagen ) bekommt er erstattet.

Das kann sich auch monatlich ändern da du ja auch unterschiedliche Teil-BVs bekommen könntest (z.b. weniger Stunden ab Zeitpunkt x).