Kleines Gewerbe und Elterngeld

Ich habe mal ne Frage. Ich bin im Vertrieb angestellt und beziehe bis Ende Oktober noch Elterngeld. Meine Elternzeit geht bis Oktober 2022. Meine Tochter ist 8 Monate und ich überlege, ob ich ein kleines Gewerbe anmelden soll. Wollte paar Bilder malen, Makrames basteln usw.

Stimmt es, dass wenn ich wieder schwanger sein sollte, die Einnahmen durch die Selbstständigkeit Einfluss auf mein Elterngeld haben werde. Also würde ich dann nochmal Elterngeld bekommen? Woran wird das bemessen? Kennst sich jemand hier aus???

Beste Grüße!!!

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Elterngeld bekommst du immer (mindestens 300€), selbst wenn du vorher arbeitslos warst.

Ob sich an der Höhe etwas ändert, hängt von deinem verdienst ab...

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Durch die Selbstständigkeit kannst Du Bemessungszeiträume verschieben. Ja, das kann sich lohnen, ist aber natürlich sehr davon abhängig wann Kind 2 geboren wird.
Ausserdem dürfen Elterngeldstellen Selbstständigkeiten, die offensichtlich nur dazu dienen, Elterngelderhöhung zu erreichen, als rechtsmissbräulich werten. 'Ein paar Bilder malen, Makramees basteln' tendiert schon stark in die Richtung. Es sei denn natürlich, Du verdienst damit mehr als ein kleines Taschengeld.
Ausserdem musst Du natürlich die ganzen steuerlichen Obliegenheiten einer Selbstständigkeit erfüllen.

Grüsse
BiDi