Krankengeld und Berufsverbot?

Hallo in die Runde, ich hoffe mir kann jemand von euch euch kann mir einen Rat geben.
Ich bin seit letztem Jahr (ca Oktober) im Krankengeld.
Grund sind Muskelschmerzen und Tremor für die bisher keine Ursache gefunden wurde, nur das es unter Cortison komplett verschwindet und mit absetzen Wiederkehr.
Durch die Erkrankung wurde ich gekündigt (Kleinbetriebe regelung, hatte da auch mit einem Anwalt gesprochen)

So und jetzt bin ich schwanger in der 7 ssw. Meine Ärztin hat mir gestern bescheid gesagt das sich die KK bei ihr gemeldet hat wegen der dauernden Krankschreibungen. Sie rät mir mich an meinen Gyn zu wenden das der dein BV ausspricht und ich dadurch quasi aus einem anderen Grund krankgeschrieben werde.
Das dürfte an und für sich kein Thema sein da ich Typ 1 Diabetes habe, Blutverdünner spritzen muss und 40 bin, und zu allem Überfluss Blutungen habe. Also richtig schön Risikoschwanger mit einem absoluten Wunschkind.

So und jetzt die eigentliche Frage. Geht ein BV überhaupt wenn ich gekündigt wurde? Leider finde ich da 0 dazu.
Fall ihr Erfahrungen habt wäre ich unendlich dankbar.
Lg

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Wann wurdest du denn genau gekündigt?

Ein BV (Beschäftigungsverbot nicht Berufsverbot!) heißt ja nur, dass du deine Tätigkeit so nicht mehr ausüben darfst. Wenn du keine Tätigkeit mehr ausübst, weil du gekündigt wurdest, dann brauchst du auch kein BV mehr. Ein BV ist ja keine Krankschreibung, denn für ein BV musst du prinzipiell arbeitsfähig sein.

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Die Kündigung war schon im Oktober und aufgrund von Kleinbetriebsregelung auch in der Krankschreibung rechtens.

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Die Krankenkassen empfehlen gerne BV, weil das Geld dann aus der U2 kommt.......... die wollen nur das Krankengeld aus dem einen Topf nicht mehr zahlen müssen.
Ohne AG hat das BV aber keinen Zweck. Bist du noch angestellt und gekündigt oder bereits arbeitslos?

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Ich wurde relativ schnell letztes Jahr nach Beginn der Erkrankung im Krankengeld gekündigt.
Lg

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Beschäftigungsverbot, nicht Berufsverbot.
Beschäftigungsverbot kann man nur bekommen, wenn man grundsätzlich arbeitsfähig ist (bist du das denn?) UND überhaupt eine Anstellung hat. Wenn du arbeitslos bist, gibt es auch kein Beschäftigungsverbot. Wieso auch? Q

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Naja, ein Beschäftigungsverbot geht immer (wenn die Voraussetzungen vorliegen) - interessanter ist die Frage, ob Du irgendeine Form von monetärer Ersatzleistung erhalten würdest. Und das ist in Deinem Fall kompliziert.

Individuelles BV im Angestelltenverhältnis ist einfach, bei individuellem BV im Status 'Arbeitslos gemeldet und prinzipiell ALG1 möglich' bin ich mir schon nicht so sicher. ALG1 setzt Arbeitsfähigkeit voraus und die ist mit einem individuellen BV ja nicht mehr gegeben. Da gab es vor Jahren wohl mal einige Gerichtsurteile, die zu dem Schluss kamen, dass das ALG1 in so einem Fall weiter ausgezahlt werden muss. Ob und wie das mittlerweile geregelt ist, weiss ich aber nicht.

Bei Dir liest es sich aber so, dass Du nicht arbeitslos gemeldet bist, sondern nur Krankengeld aufgrund Deiner vorigen Tätigkeit beziehst. In dem Fall würdest Du durch den Verzicht auf Krankschreibung (und das ist Voraussetzung für ein BV) das Krankengeld nicht mehr beziehen, aber eben auch keinen Ersatz, weil es ja keine Grundlage für diesen Ersatz gibt.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob Deine gesundheitlichen Probleme in jedem Fall ein BV nach sich ziehen. Denn diese Probleme hast Du auch wenn Du nicht arbeitest, eine Beschäftigung würde also nichts verschlimmern. Aber das kann schlussendlich nur Deine FA beurteilen.

Ich würde mir in Deinem Fall überlegen, ein paar Euros in die Beratung durch einen Anwalt für Sozialrecht zu investieren. Denn wie schon oben geschrieben: Es ist kompliziert.

Grüsse
BiDi

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Merci.

Ja kompliziert trifft es 🙈

Ich habe gerade schon mit der unabhängigen patientenberatung telefoniert.
Die Raten mit zur " hinzugetretenen Erkrankung"
Damit ist dann die Schwangerschaft gemeint...
Beim Gyn hab ich auch schon telefoniert das ich deswegen nächste Woche vorbeikommen soll.

Mit dem Arbeitsamt hatte ich damals direkt telefoniert als ich letztes Jahr die Kündigung bekam, die sagten ich kann mich erst As melden wenn die Krankschreibung endet, aber ist ist in meiner Akte vermerkt.

Wirklich Arbeitsfähig bin ich ohne Prednisolon nicht. Keine Kraft und das zittern ist sowohl als Tierarzthelferin als auch Tierpflegerin mehr als ungünstig.

Mein Gyn hatte mich auch ohne die blutungen letzte Woche schon als Hochrisiko schwangere bezeichnet, im Moment ist mir gerade nur noch zum heulen weil ich auf der einen Seite Angst um mein Kind hab und auf der anderen Seite die ganzen andern Sorgen noch on top seit Dienstag.
Lg

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Aber Du musst doch gar keine Sorgen on Top haben.
Die Krankenkasse geht doch nur Deiner Hausärztin auf die Nerven. Prinzipiell muss Krankengeld bis zu 72 Wochen gezahlt werden. Aber natürlich haben Krankenkassen ein wirtschaftliches Interessen daran, Dich viel eher aus dem Krankengeldbezug auszusteuern, sprich Dich in irgendeinen Status zu versetzen, in dem sie nicht mehr zahlen müssen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Du dem folgen musst.
Sprich mit Deiner Gyn, Deiner Hausärztin, aber setzt' Dich nicht unter Druck. Du bist nunmal krank.

Grüsse
BiDi

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