Frage zu Elternzeit nehmen bei Minijob

Hallo :)

Ich habe eine Frage und vielleicht kennt sich jemand aus oder hatte den Fall selbst schon mal.

Aktuell bin ich SS und gehe Mitte Juli in Mutterschutz und danach in Elternzeit. Ich habe zwei AG (ein Hauptjob und ein Minijob). Mit dem AG des Hauptjobs habe ich schon besprochen dass ich 3 Jahre Elternzeit einreiche und ggf., nach Absprache, ab dem 2. Jahr wieder stundenweise komme während der EZ. Hier ist mir soweit auch alles klar.

Jedoch weiß ich nicht so recht wie ich das bei dem Minijob mache. Muss ich hier im Anschluss an den Mutterschutz auch EZ einreichen? Im Grunde weiß man nicht wie lange das (kleine) Unternehmen überhaupt noch Bestand hat. Wie ich mitbekommen habe soll es wohl verkauft oder ggf. sogar aufgelöst werden zum Ende des Jahres hin, aber alles noch nicht wirklich spruchreif.
Eigentlich möchte ich, selbst wenn es weiter besteht nach den 3 Jahren, nicht mehr zurück und lediglich nur noch meinen Hauptjob ausüben.

Nun meine Frage:
Macht es Sinn hier direkt nach dem Mutterschutz zu kündigen?
Oder ist es besser ich reiche 3 Jahre Elternzeit ein und kündige dann?
Hat eine der beiden Möglichkeiten Einfluss auf das Eltergeld bzw. Mutterschutzgeld?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte :)

Vielen Dank #blume

Beste Grüße
Liliel

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Du darfst insgesamt nicht über 3 Jahre Elternzeit hinauskommen (das nur vorab).

Wenn du im Anschluss an den Mutterschutz in deinem Minijobs nicht wieder in dem Umfang deiner vereinbarten Stunden anfangen möchtest, solltest du auch hier Elternzeit anmelden. Denn sonst musst du deinen vertraglichen Verpflichtungen in Form seiner Arbeitsleistung ja nachkommen. Das möchtest du nicht, so wie ich das verstanden habe.

Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, endet dein Beschäftigungsverhältnis und somit auch deine Elternzeit beim Minijob. Egal wie lange du die Elternzeit angemeldet hast.

Wenn das Unternehmen aufgekauft wird, hängt es wahrscheinlich davon ab, ob du übernommen wirst (das ist aber eine personalrechtliche Frage, ob man Arbeitnehmer in Elternzeit übernehmen MUSS, das weiß ich nicht genau).

Da du dort aber eh paust nicht mehr arbeiten möchtest, ist es doch egal, ob du kündigst oder Elternzeit anmeldest?!
Du solltest zu nach dem Mutterschutz kündigen, damit du das Mutterschaftsgeld erhältst.
Da das Elterngeld anhand der 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, hat dies auch keine Auswirkungen auf die Höhe.

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Hallo Nonja007,

vielen Dank für deine Antwort :) das hat mir schon sehr weitergeholfen.

Ich denke nun auch es ist am sinnvollsten direkt in Anschluss an den Mutterschutz zu kündigen, da ich den Minijob so oder so nicht mehr ausüben werde/möchte.
Aber weißt du zufällig wie es sich hier verhält wenn das Baby zb. am 24.08. auf die Welt kommen würde. Der Mutterschutz geht 8 Wochen. Allerdings habe ich die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsmitte/Monatsende. Kann man das abbilden das es einen glatten übergang gibt?

Vielen Dank #blume

Beste Grüße
Liliel4

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Wenn dein Mutterschutz nicht zufällig zum 15. / Monatsende endet hast du immer eine Überschneidung.
Schick doch dann einfach nach der Geburt für den Minijob die Mitteilung zur Anmeldung zur Elternzeit bis zum Ende der Kündigungsfrist gleichzeitig mit der Kündigung zum MiniJob- AG und fertig damit ist es rechtlich einfach sauber gelöst.