Frage zu Anträgen etc.

Hallo zusammen,

mein zweites Kind wird im September zur Welt kommen. Beim ersten war ich noch Studentin und es ist schon eine Weile her... Insofern bin ich nicht mehr sicher was ich alles wann beantragen muss...

Am 8.8 starte ich in den Mutterschutz, seit März bin ich im Beschäftigungsverbot, dieses wird bis zum Mutterschutz erhalten bleiben.

Was muss ich nun alles bis wann anmelden? Bei meiner ersten Tochter hatte ich ja keinen Arbeitgeber.... Wie läuft es also?

Ich hab Angst etwas zu vergessen. Bitte klärt mich kurz auf, vielen Dank :-)

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- Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes bei der KK
- Elternzeit nach der Geburt (spätestens 7 Wochen vor Beginn) beim AG schriftlich anmelden („im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz bis zum...)
- Elterngeld nach der Geburt bei der Familienkasse (wo ist je nach Bundesland unterschiedlich)

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Zusätzlich zur ersten Antwort:
- überlegen ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter krankenversichert werden soll und schon mal Unterlagen anfordern
- Bescheinigung fürs mutterschaftsgeld nicht nur bei KK abgeben, sondern auch beim Arbeitgeber

Zusätzlich eventuell:
-prüfen, ob das Kind zB bei einer Haftpflichtversicherung mit versichert wäre
- ggf. je nach Lage in einem Wohnort schon mal einen Kinderarzt suchen bzw fragen, ob sie dein zweites Kind auch aufnehmen

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Ich ergänze:

Geburtsurkunden: informiere dich, ob es über das Kh laufen kann oder nicht und was ihr da für Unterlagen braucht

Kindergeld nach der Geburt.

Falls unverheiratet: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung beim Jugendamt am besten vor der Geburt