Wieso aufhebungsvertrag? Hätte ich meine Elternzeit extra schriftlich beenden müssen bevor ich kündigen kann?

Hallo
Ich fange zum 1.9. eine neue Stelle an und will somit ein Jahr früher aus der Elternzeit bei dem anderen Arbeitgeber sozusagen. In meinem Bescheid über die Elternzeit (eig bis 2022) steht drin wenn ich nicht das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchte, „können Sie zum Ende der Elternzeit unter Einhaltunh einer Kündigungsfrist von drei Monatrn kündigen.“ ich habe Anfang mai gekündigt aber nichts erwähnt dass ich die Elternzeit beende oder sonstiges, dachte eig das sei klar, habe nur geschrieben sie sollen mir den Zeitraum über die genommene Elternzeit bescheinigen.
Jetzt habe ich einen Aufhebungsvertrag erhalten. Habe ich das falsch verstanden und hätte die Elternzeit vorab erst beenden müssen? Lg

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Du kannst innerhalb der Elternzeit ganz normal mit der Kündigungsfrist kündigen, die vertraglich vereinbart ist. Nur wenn man exakt zum Ende der EZ kündigt muss man die 3 Monate einhalten, wenn man die nicht eh schon vertraglich vereinbart hat.

Mit der Kündigung ist automatisch auch deine EZ beendet bei diesem AG. Das ist klar. Gut daher, dass du direkt eine Bescheinigung über die in Anspruch genommene EZ eingefordert hast.

Und du brauchst natürlich keinen Aufhebungsvertrag. Wozu auch? Frag mal nach, warum die das wollen? Womöglich wollen sie dich über den Tisch ziehen. Hast du z.b. noch Resturlaubstage, die sie dir dann auszahlen müssten weil du sie ja dann nicht mehr nehmen kannst? Lass dich auf nichts ein, du kannst ganz normal kündigen.

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Hallo
Danke für deine Antwort,
Ich habe noch Urlaubstage und Überstunden, aber im aufhebungsvertrag steht auch drin, dass sie mir diese auszahlen.

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Du schreibst du hast Anfang Mai gekündigt, aber zu wann denn genau? Und was ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist?

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Achso sorry das hätte ich dazu schreiben sollen. Zum 31.8. dass ich zum 1.9. meine neue Stelle antreten kann.

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Und die Kündigungsfrist ist 3 Monate . Also das was ich oben zitiert habe

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Man kann während der Elternzeit nur innerhalb von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. Ansonsten muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Sorry, ich arbeite in der Personalabteilung und hatte kürzlich erst solch einen Fall. Ist einfach im Gesetzbuch nachzulesen.
Gib einfach mal Kündigung während der Elternzeit ein.

Liebe Grüße und viel Erfolg im neuen job.

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Puh, also wenn du in der Personalabteilung arbeitest solltest du dich besser informieren.

Es ist ganz klar gesetzlich geregelt, dass die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten nur gilt, wenn man genau zum Ende der Elternzeit kündigt! Innerhalb gelten die normalen vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen!

Ist ganz einfach im Gesetzbuch nachzulesen 😉