ARBEITGEBER PROBLEM - HILFE!

Hallo ihr liebe.
Ich habe ein Problem.
Wir hatten nach unserer Fehlgeburt unseren kinderwunsch wegen psychischer Belastung erstmal auf Eis gelegt.
Ich suchte mir also einen neuen Job den ich zum 15.5 auch anfangen durfte.
Ich hatte also am 17.5 auch meine ersten Arbeitstag.
Am 20.5 habe ich plötzlich erfahren das ich schwanger bin, im 6! MONAT😳 Der Schock war groß, die Freude aber auch.
Das Problem dabei ist nun, der Arbeitsvertrag war nur meinerseits unterschrieben und sollte vom AG wieder zurück geschickt werden.
Natürlich habe ich sämtliche Unterlagen zuhause die belegen das ein Arbeitsverhältnis besteht z.b. Personalkarte, Kassenanweisung, Emails, Chatverläufe etc.
Jedenfalls bin ich am 20.5 zum Arzt wegen starker Schmerzen welche wohl vorwehen waren und bekam daraufhin ein Beschäftigungsverbot.
Mein Arbeitgeber gibt keinerlei Rückmeldungen von sich, ist telefonisch nicht erreichbar und reagiert einfach nicht.
Wie soll ich nun vorgehen ich meine ich habe auch bereits 3 Tage gearbeitet, ist es nicht dann so das das Arbeitsverhältnis automatisch besteht wenn man die Arbeit antritt?
Der Arbeitsvertrag ist im übrigen unbefristet.

LG.

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Du könntest zu Schwangeren Konfliktberatung und du könntest dich direkt an zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bezüglich des BV und Verständigungsproblematik mit deinem AG wenden.
Mit dem Gewerbeaufsichtsamt würde ich die weitere Vorgehensweise besprechen und ob du eine Fristsetzung schriftlich für deinen AG verfassen sollst um dir den momentanen Druck zu nehmen -
Der Stress ist nämlich überhaupt nicht gut 😌 und da du schon Wehenartige Tätigkeiten Gestellen lassen konntest musst du auch deinen Kopf entspannen alles andere bringt dich nicht weiter.

Alles gute 🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀🍀 und herzlichen Glückwunsch zu dem schönen Wunder was ihr da erlebt 🥰

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Dein Arbeitgeber ist zu Recht mega angepisst. Ich würde sagen, dass wenn kein Vertrag unterschrieben worden ist, dass du auch keinerlei Rechte hast.
Es könnte ja auch ein Probearbeiten vereinbart worden sein.

Mach dich beim Anwalt schlau. 🤷🏼‍♀️

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Das stimmt nicht, in Deutschland kann man auch mündliche Verträge schließen und wenn sie bereits arbeiten war ist ein solcher geschlossen worden. Das der AG angepisst ist, ist klar aber da muss er durch.
Ab zum Anwalt und alles mitnehmen was du hast an Nachrichten und Beweise.
Viel glück 🍀

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Verbreite doch bitte keinen Unsinn.

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Hallo meine Liebe,
Ich würde mich da auch nochmal Bei den Leuten vom Fach erkundigen. Ich bin aber auch der Auffassung, wenn du bereits drei Tage gearbeitet hast, mit Zeiterfassung etc., besteht das Arbeitsverhältnis.

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Doof für den AG. Aber passiert, bist nicht die erste und letzte, der das passiert.
Ähm... hättest lieber warten sollen, bis du es sagst, bis der Vertrag beiderseits unterschrieben war.
Nun fehlt halt die Unterschrift des AG‘s, ich glaube da kannst du nun nix mehr machen - er wird vom Vertrag zurücktreten. Ohne Unterschrift geht das sicher. Ich weiß es nicht zu 100% aber ich drücke dir die Daumen :)

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Es besteht ein Arbeitsvertrag!

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Ohne Unterschrift des AG.

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Hallöchen,

eigentlich eine sehr klare Situation sogar. In Deutschland gibt es (ich meine für die ersten 6 Monate?) keine Pflicht einem AV schriftlich niederzuschreiben. Du hast bereits gearbeitet, musst für diese Tage auch entlohnt werden und natürlich versichert gewesen sein. Ein konkludentes Handeln bestätigt dein bestehendes Arbeitsverhältnis.

So wie sich dieser AG verhält, wird das eh kein unbelastetes Arbeitsverhältnis mehr werden. Er versucht es auszusitzen und hofft, dass du es auf sich beruhen lässt. Also setz selbst oder von eimem Anwalt für AR ein nettes Schreiben auf, dass ihn an die Rechtsgrundlage erinnert (aG Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden und du bereits die Arbeit aufgenommen hast, er dieses geduldet hat und somit der/ein AV rechtskräftig geworden ist) und kassieren die paar wenigen vollen Gehälter bis zur EZ. Für dich bares Geld, da das ja mit Grundlage für das EG sein wird.

Alles Gute 💪

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Du brauchst dir keine Sorgen machen: du hast bereits einen Arbeitsvertrag. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden und sind rechtswirksam. Du warst bereits arbeiten und bist damit definitiv angestellt. Durch dein Beschäftigungsverbot kannst du dich entspannt zurück lehnen, du bist ja erst mal nicht verpflichtet dahin zu gehen.
Doof für den Arbeitgeber: der mündliche Arbeitsvertrag sieht die gesetzlichen Bestimmungen ohne Sonderregelungen vor. Damit hättest du nicht mal eine Probezeit. Ganz davon ab hast du als Schwangere auch in der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz. Er könnte dich also nur aus schwerwiegenden Gründen kündigen. Z. B. Diebstahl oder ähnliches.
Du bist also völlig auf der sicheren Seite. Du könntest das jetzt noch eine Weile aussitzen, oder du nimmst dir einen Anwalt, um das zu klären.
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft ❤️ genieß die übrige Zeit, den größten Teil hast du ja schon hinter dir 🤭

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Also erst einmal:

Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mündlich gilt nämlich auch.

Hast du Bestätigung über die Schwangerschaft, den Beginn des Mutterschutzes und das BV zum Arbeitgeber geschickt?

Dann warten, ob Lihn kommt, er muss den vollen Lohn zahlen, und wenn nicht, solltest du einen Anwalt einschalten.

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Der Arbeitsvertrag besteht, keine Frage und wenn dein Arbeitgeber sich nicht rührt wirst du einen Anwalt hinzuziehen müssen.

Arbeitgeber kriegen das Gehalt, welches sie im Mutterschutz und während des Beschäftigungsverbotes bezahlen komplett erstattet (Umlage U2), daher ist ein schlechtes Gewissen auch unnötig. Natürlich hat er jetzt die Mühe gehabt eine Mitarbeiterin zu finden, und muss sich jetzt wieder auf die Suche begeben aber ehrlich gesagt entsteht ihm ein geringerer Schaden als wenn du schon komplett eingearbeitet wärst und dann ausfallen würdest.