Beschäftigungsverbot - Hilfe benötigt

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in einer ziemlich bescheidenen Lage.
Seit meinem ersten Termin beim FA, an dem die Schwangerschaft festgestellt wurde, empfiehlt mir dieser, mich ins Beschäftigungsverbot zu schicken. Da ich aber ein großes Verantwortungsgefühl meinem AG gegenüber habe, war ich nur zwischenzeitlich krankgeschrieben und habe gehofft, dass sich meine gesundheitliche Situation bessert. Das ist leider nicht geschehen. Nun habe ich mich nach diversen Gesprächen dazu entschieden das BV vom Arzt anzunehmen, um das kleine Wesen und auch mich bestmöglich zu schützen. Ich war also erneut beim FA und habe um die Ausstellung des BV gebeten. Dazu sagte er mir, dass er nun neuerdings keine BVs mehr ausstellt, da es wohl mehrere Klagen in Deutschland von Arbeitgebern gegen Beschäftigungsverbote gab...es tut ihm sehr leid, aber das Risiko kann er nicht eingehen. Eigentlich habe ich ein wirklich gutes Verhältnis zu ihm und fühle mich sehr gut aufgehoben, aber das war nun wie ein Schlag ins Gesicht. Er würde mich bis zum Mutterschutz jetzt immer wieder krankschreiben...was ja bekanntlich mit hohen Gehaltseinbußen einhergeht, die ich mir im Moment absolut nicht leisten kann.

Was würdet ihr in einer solchen Situation tun?

Ich freue mich über eure Ratschläge.

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Warum hat der Arzt denn ein BV angeraten?

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Wenn der FA Angst vor ner Klage hat, dann wird sein BV halt nicht gerechtfertigt sein und deine Beschwerden halt "nur" AU-berechtigt sein. #gruebel


Alles Gute!

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Na da hat dein Arzt dir beim ersten Termin ja ziemlichen Mist erzählt!

Deine Beschwerden scheinen dann zwar schwangerschaftsbedingt, aber nicht unbedingt gefährlich für dich oder das Baby zu sein. Damit darf er dir eben kein BV ausstellen, sondern nur eine AU.
Mehr als dich bei ihm über sein vorheriges unprofessionelles Verhalten zu beschweren kannst du nicht machen. Denn diese Regelung gilt bereits seit Jahren und nicht erst seit gestern...

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Huhu, schwangerschaftsbedingte AUs kann man bei der Berechnung vom Elterngeld ausklammern, zumindest da ensteht dir dann kein Nachteil. Was hast du denn für Beschwerden? Für ein BV muss man auch generell arbeitsfähig sein, eine AU steht immer über dem BV. Alles Gute