Elternzeit mitteilen / ankündigen? Wann?

Guten Abend zusammen,

vielleicht könnt ihr mir kurz helfen: für mich als Mutter beginnt die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, daher wäre es ausreichend wenn ich in der 1. Lebenswoche meines Kindes Elternzeit bei meinem Arbeitgeber einreiche, oder (aufgrund der 8 Wochen Mutterschutz)??

Ich lese bei den ganzen Musteranträgen im Internet allerdings immer den Satz
„Der errechnete Entbindungstermin ist der xxxx“, das verwirrt mich etwas... nach der Geburt kennt man doch den tatsächlichen Entbindungstermin 🤨

Sofern ich keinen Denkfehler habe und es prinzipiell ausreicht in der 1. Lebenswoche die Elternzeit anzumelden - würdet ihr mir raten diese vorher anzukündigen??
Ausreichend wäre eine solche Ankündigung vermutlich doch gar nicht oder? Ich müsste doch in jedem Fall zusätzlich nach der Geburt noch mal den Antrag stellen oder?

Hilfe... 🤯🧐

Viele Grüße 🍀🌈

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Es ist richtig du hast nach der Geburt eine Woche Zeit die Elternzeit anzumelden, die beginnt mit dem ersten Tag nach dem Mutterschutz. Die Tante von Steuerbüro hat es bis heute nicht kapiert, wollte ihr schon den Gesetzestext zusenden🤣 kommt das Kind vor errechneten Termin hast du diese Tage länger Zeit.
Bereite dir das alles auf dem PC vor und füge nur noch die Daten ein.

Ps. Du meldest die Elternzeit an, man muss sie nicht beantragen.

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Danke dir 👍🏻 Dann werde ich jetzt direkt alles vorbereiten 👍🏻🤗

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Du hast völlig recht, man muss das ganze erst mit der 7 Wochen Frist anmelden, also in der ersten Lebenswoche.

Viele schreiben aber schon vorher an Ihren AG, kündigen schonmal an, wie viel EZ sie nehmen wollen, etc. Manche machen dabei auch leider den Fehler schon sehr genau anzugeben, wann sie in Teilzeit in EZ wieder einsteigen wollen, etc. Davon kann ich nur abraten, denn das geht in vielen Fällen nach hinten los. Schließlich hat man noch keinen Betreuungsplatz, kennt sein Kind noch gar nichts, etc.

Es spricht aber nichts dagegen vorher schon mal zu schreiben „Der voraussichtliche ET ist der xx, ich beabsichtige x Monate/Jahre in EZ zu gehen. Darüber hinaus kann ich mir vorstellen bereits nach einem Jahr TZ in EZ in den Betrieb zurück zu kehren. Die offiziellen Anträge erhalten Sie fristgerecht.“

Ich hab das damals gemacht, weil mein AG da etwas nervös war, schonmal was wissen wollte, aber ich mich natürlich nicht früher als nötig festlegen wollte.

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Danke für die Antwort 👍🏻 Dann hab ich ja soweit alles richtig verstanden und kann alles schonmal vorbereiten 👍🏻🙃