Aufteilung der Elternzeit

Guten Abend,

ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jemand eventuell Auskunft geben kann.
Meine Freundin und ich erwarten ein Kind, weshalb wir uns über das Thema Elternzeit unterhalten haben.

Ich habe schon Stundenlang gegoogelt, mir Artikel durchgelesen etc.
Aber wie so oft, in unserem schönen Land, ist wieder alles sehr kompliziert und umfangreich.

Deshalb meine Frage:
Wenn meine Freundin Elterngeld Plus beantragt und somit auf 2 Jahre kommt, habe ich als Mann dann noch die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen?

Am liebsten würden wir es so aufteilen, dass sie das erste Jahr zu Hause bleibt und ich das zweite. Soweit ich das aber nun mitbekommen habe, scheint das, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich zu sein.

Können wir denn nicht das Eltergeld Plus unter uns so aufteilen, wie wir möchten?
Oder hat der Mann echt nur bei dem 12+2 Model Anspruch auf Elterngeld?

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Huhu, zusammen habt ihr 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, diese könnt ihr aufteilen wie ihr möchtet, da geht alles von klassisch 12+2 bis hälftig 7+7, Hauptsache jeder hat mindestens 2 Monate. Diese Monate könnt ihr gleichzeitig oder nacheinander nehmen und natürlich auch als EG plus nehmen. Bitte aber bedenken dass bei der Frau alle Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld nach der Geburt bekommt, automatisch Basiselterngeld Monate sind. Das sind mindestens 2 Monate, wenn das Kind mehr als ein paar Tage zu früh kommt können das auch mal 3 werden. Unabhängig davon kann jeder von euch 3 Jahre Elternzeit nehmen, das eine hat mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. Hoffe ich konnte weiterhelfen. LG

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Man hat insgesamt Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn der zweite Partner MIND. 2 Monate Elternzeit/Elterngeld nimmt. Mindestens!!!! Irgendwie wird das gern falsch verstanden und es kursiert das Gerücht der „2 Vätermonate“. Ihr könnt also auch 7/7 machen, etc.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass deine Freundin aktuell noch arbeitet und entsprechend Mutterschaftsgeld beziehen wird. Das wird auf das EG angerechnet und zwar als BasisEG. Heißt: Von den 14 Monaten Elterngeldsnspruch bleiben nach ca. 2 Monaten Mutterschaftsgeld noch 14-2=12 Monate BasisEG bzw. 24 Monate EG Plus auf, die ihr nun unter euch aufteilen könnt,..

z.b. kann deine Freundin dann das erste Jahr voll machen (weitere 10 Monate) und dafür EG-Plus nehmen. Dafür sind dann 5 Basis Monate bzw. 10 EGPlus Monate weg. Bleiben 14-2-5=7 BasisEG Monate. Die kannst du dann nehmen. Also im 2. Lebensjahr Elternzeit nehmen und dir das EG voll in 7 Monaten auszahlen lassen, oder 10 Monate EG Plus + 2 Monate Basis EG,...

Ich hoffe das Prinzip wurde deutlich.
Je nachdem wer von eu ch wie viel verdient macht es ggf. noch Sinn auszurechnen, wie man am meisten Einkommen monatlich zur Verfügung hat bzw. am meisten EG bekommt.

Ja, es ist kompliziert ;-)

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Hallo,

danke schonmal für die Antwort.
Meine Freundin ist seit 2 Monaten schon freigestellt, da sie Erzieherin ist und vom Arbeitgeber freigestellt wurde. Sie könnte zwar "Homeoffice" machen, allerdings hat der AG das Thema nicht angesprochen.

Ich habe gestern Abend noch den Elterngeld Rechner ausprobiert.
Hier war folgendes möglich:

Mutter:
1+2 Monat Mutterschutz
3-12 Monat Elterngeld Plus

Vater:
13-26 Monate Elterngeldplus

Beide:
27-30 Monate Partnerschafts Bonus

Nur weiß ich jetzt nicht, ob der Rechner einfach alle "Konstellationen" akzeptiert oder nur solche, die auch wirklich vom Staat angeboten werden.

Aber so wie ich aus der Antwort herauslese, kann man sich die Eltergeld Plus Monate untereinander aufteilen, wie man möchte?

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Genau, ihr könnt auch gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen, wenn euch das sinnvoll erscheint.
Das einzige was man beachten muss ist dass man ab dem 15. Lebensmonat des Kindes nur noch ElterngeldPlus beziehen kann und das ohne Unterbrechung. Wobei der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln kann.
Und eben dass der Mutterschutz nach Geburt automatisch als Basiselterngeldzeitraum gilt, aber das hast du ja auch schon berücksichtigt.

Bei uns wird übrigens nur mein Mann tatsächlich in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen und ich habe „nur“ die zwei Monate Mutterschutz. Ich arbeite ohnehin schon Teilzeit (weil wir schon ein Kind haben) und er wird dann auch auf Teilzeit reduzieren. Also auch solche Konstellationen sind möglich 😊

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