Elternzeit Papa und Elterngeld

Hallo ihr Lieben,
Vllt kennt sich jemand aus, wir haben folgende Situation :

Mein Mann hat für unser 1. Kind keine Elternzeit genommen und war auch noch nicht in der Firma beschäftigt in der er seit einem Jahr ist. Unser Sohn ist jetzt 2,5 Jahre alt und geht ab September in den Kindi.

Unser 2. Kind wird im August geboren.

Er möchte jetzt gerne 2,5 Monate Elternzeit ab Geburt bis Oktober nehmen, damit er die Eingewöhnung mit Kind 1 machen kann.

Dann möchte er nochmal 2-3 Monate nehmen bevor Kind 1 in die Schule kommt, Kind 2 ist dann etwa 2,5 Jahre alt. Geht das dann noch auf die Elternzeit von Kind 1? Oder ist das dann für ihn Elternzeit von Kind 2?

Wo muss er sein Elterngeld beantragen? Und bekommt er dann ganz normal den Satz den ich auch bekommen würde oder gibt es für Väter andere Sätze?

Muss man die beiden gewünschten Elternzeiten jetzt verbindlich angeben oder hat man bei so kurzen Zeiten mehr Spielraum? Sonst sind es ja 7 Wochen vor Beginn...?

Danke für eure Hilfe!

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Hallo,
also erstmal Elternzeit und Elterngeld sind zwei Paar Schuhe.
Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 36 Monate nehmen. Beginn und Ende sind in den ersten 3 Lebensjahren frei wählbar, 7 Wochen vor Beginn muss diese dem AG mitgeteilt werden. Ab dem 3. Lebensjahr bis zum 8. Geburtstag muss der AG dem zustimmen. Für welches Kind kann er sich aussuchen, wenn Kind 1 aber schon über 3 ist kann er es für Kind 2 auf jeden Fall nehmen. Was er in der Elternzeit macht (Kita Eingewöhnung Kind 1/ Haus renovieren/Weltreise) kontrolliert ja keiner... also Elternzeit kann er auf jeden Fall nehmen.

Elterngeld gibt es für euch beide 14 Monate für dich alleine 12 Monate für jedes Kind. Hast du bei Kind 1 jetzt schon 12 Monate 'aufgebraucht' bleiben für ihn 2 Monate, aus deren er natürlich auch 4 Monate machen kann. Elterngeld für Kind 2 habt ihr ja vermutlich noch nicht beantragt, da könnt ihr dann die 14 Monate nach Lust und Laune einteilen. Nur dabei beachten: Wenn es Elterngeld für Kind 1 gibt muss auch ElternZEIT für Kind 1 genommen werden, gleiches gilt auch für Kind 2.

Und natürlich berechnet sich das Elterngeld von Männern genauso wie das von Frauen. Auch der Antrag geht an die gleiche Stelle mit dem Verweis auf deinen Antrag. Der Besitz von Hoden ändert da nichts dran, warum auch? 😃🤷‍♀️🙄

Alles Gute dir :-)

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Danke für deine Antwort! Ja der Besitz von Hoden ändert da hoffentlich nichts dran 🙈🙈🤣.

Ich habe 1 jahr elterngeld bezogen für Kind 1. Jetzt möchte ich gerne nur 2 Jahre zuhause bleiben und den beiden Jahren das elterngeld beziehen, es gibt ja nur 300€ also 150€ pro Monat im der Zeit.. Ich bin momentan im 3. Jahr Elternzeit von Kind 1 also habe ich ja keines mehr frei sozusagen?

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Denk daran deine aktuelle EZ für den Mutterschutz von Kind 2 zu beenden. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld.

Und warum genau willst du dir die 300€ auf 150€ splitten lassen? Vielleicht bekommst du ja doch Lust im zweiten EZ Jahr in TZ zu arbeiten, da bist du viel flexibler, wenn du einfach das BasisEG innersten Jahr nimmst.

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Elterngeld für Kind eins ist rum.

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Das weiß ich danke :) war auch für uns keine Frage. Ging uns eher darum ob mein Mann die Monate von Kind 1 nehmen kann, wenn ich schon 3 jahre hatte oder ob er die von Kind 2 nehmen muss, wo ich nur 2 Jahre nehmen werde.

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Ihr habt jeder Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit je Kind....

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Elterngeld gibt es in beiden Fällen gar keins mehr. Denn zwischen den Eltern darf keine Elterngeldlücke entstehen und über den 15. LM hinaus gibt es meine ich dann auch kein BasisEG mehr.

Ja, bei der Einschulung kann dein Mann auch noch die EZ von Kind 1 nehmen. Allerdings muss da eine längere Anmeldefrist eingehalten werden, 13 statt 7 Wochen. Nicht vergessen.

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Wenn mein Mann elternzeit nimmt für Kind 2 das km August geboren wird dann bekommt er für diese 2 Monate doch elterngeld? Und dann nochmal 2 Monate nach 2 Jahren? Ich habe häufiger gehört, dass das gehen würde?

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„Dann möchte er nochmal 2-3 Monate nehmen bevor Kind 1 in die Schule kommt, Kind 2 ist dann etwa 2,5 Jahre alt.“

Ich bezog mich auf diesen Satz. Wenn er da EZ für Kind 1 nimmt, was er ja kann, dann bekommt er aber kein EG mehr, denn das Kind ist zu alt.

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