Berechnung Elterngeld 2. Kind

Hallo zusammen,

Wir sind aktuell an der Planung für ein 2. Kind. Momentan sind wir am Haus bauen und können in dieses voraussichtlich im Juni einziehen. Dann wären wir bereit für eine Schwangerschaft.

Ich gehe seit Januar 2020 in Teilzeit 30% (während meiner Elternzeit) in der Pflege wieder arbeiten, die Teilzeit wird jetzt zum 1. Juli auf 45% aufgestockt. Meine Elternzeit endet im November 2021 und theoretisch habe ich dann das Anrecht wieder in Vollzeit arbeiten zu können. Im Falle einer eintretenden Schwangerschaft würde ich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, wie berechnet sich dann das Elterngeld für Kind 2? Könnte ich dann während meinem Beschäftigungsverbot wieder die Vollzeit ab November in Anspruch nehmen, damit es sich aufs Elterngeld auswirkt? Auch wenn ich nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen würde wegen Kind 1?

Wir müssen natürlich durch den Bau schon ein wenig rechnen, trotz dass wir unsere Finanzierung nicht eng kalkuliert haben, muss es natürlich mit meinem Arbeitsausfall zu bewältigen sein.

Vielen Dank schon im Vorraus 😉

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Könntest Du denn Vollzeit arbeiten? Fest mit einem BV zu planen finde ich schwierig. Falls Dein AG doch einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für Dich hat oder auch im Fall einer Fehlgeburt stehst Du ansonsten möglicherweise von jetzt auf gleich mit einer Betreuungslücke da.

Ansonsten berechnet sich das EG für Kind zwei aus den letzten 12 vollen Monaten vor Beginn des Mutterschutzes für Kind zwei.

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Ich könnte nicht mehr in Vollzeit arbeiten. Da ich aber in einem kleinen Krankenhaus arbeite, weiß sowohl meine Stationsleitung als auch meine Pflegedienstleitung, dass ich im November nicht mehr voll einsteigen werde. Deshalb wird in der Hinsicht nicht mit mir gerechnet und es ist nur ein formaler Akt mit der Reduzierung der Stunden. Unabhängig davon, möchte ich natürlich jetzt erstmal schauen wie es mit den 45% klappt. Daher melde ich jetzt vorerst eh nicht weiter wie viel ich danach reduziere.
Ins Beschäftigungsverbot muss ich definitiv aufgrund der Coronalage gehen. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Bei Kind 1 hatte ich ein BV auch ohne Corona.
An die Sache mit der FG hatte ich jetzt gar nicht gedacht. Klar, man muss mit allem rechnen. Danke für den Hinweis.

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Solange du keine Teilzeitvereinbarung für nach der Elternzeit vereinbarst und unterschreibst würdest du ja theoretisch Vollzeit arbeiten und damit im Falle eines BVs auch ab dem Moment Vollzeitgehalt im BV bekommen.

Wenn du also planst bis dahin schwanger zu werden würde ich eine etwagige Teilzeitvereinbarung für nach der Elternzeit so spät wie möglich treffen.

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Danke für die Antwort. Ich würde so oder so erstmal warten mit der Teilzeitbereinbarung, da ich ersteinmal sehen möchte wie es mit den 45% klappt. Evtl würde ich, sollte es bei einem Kind bleiben, eh noch ein wenig aufstocken.