Steuerklasse

Hallo Ihr Lieben,

Mein Verlobter und ich Heiraten im Mai, und Ende Juli erwarten wir Nachwuchs. Im Moment befinden wir uns logischerweise beide in der Steuerklasse 1, somit konnte ich den Nutzen der Steuerklasse 3 nicht nutzen um mehr Elterngeld zu bekommen.

Jetzt stellen wir uns die Frage welche Steuerklasse denn Sinnvoller für uns ist.
Mein Verlobter verdient momentan 62% unseres jährlichen Gesamteinkommen.

4/4 oder 3/5, es bezieht sich momentan rein auf die Elternzeit, wenn ich wieder Arbeiten gehe sieht es wieder anders aus mit der Konstellation.

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Was heißt es bezieht sich nur auf die Elternzeit, hast du in der Zeit wirklich Einkommen oder nur Elterngeld? Denn das ist ja steuerfrei, wirkt nur auf den Progessionsvorbehalt.

Ich würde dann an Stelle deines Mannes in SK 4 bleiben, während ihr als Haushalt Elterngeld bekommt. In SK 3 wird er deutlich zu wenig Steuern vorauszahlen, wenn du parallel nicht in SK 5 irgendwo arbeitest und entsprechend anteilig hohe Steuern zahlst. Entsprechend müsstet ihr dann mit einer hohen Nachzahlung rechnen.

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Das Gegenteil ist der Fall! Man muss eher Steuern nachzahlen wenn der Partner auch und in Steuerklasse 5 arbeitet.

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Ja und nein.
Grundsätzlich, ohne Betrachtung von Progressionseinkünften hast du erstmal Recht. Sobald nur einer arbeitet und nur auf dem Weg Geld reinkommt, macht III am meisten Sinn, denn dort wird der doppelte Freibetrag zu Grunde gelegt. Sobald die zweite Person auch arbeitet und nach Stkl V abgerechnet wird, ist es zwar schön, dass bei Person zwei erst gar kein Freibetrag eingerechnet wird, sondern ab dem ersten Euro versteuert wird, aber, solange man keine großartigen Werbungskosten, Sonderausgaben und Co. hat, ist die "Gefahr" einer Nachzahlung da.

Blöd sind jetzt halt Progressionseinkünfte. Die erhöhen den Steuersatz bei gleich bleibendem zu versteuernden Einkommen. Gleiches Spiel: kaum absetzbare Ausgaben in der Steuererklärung + ordentlich Progressionseinkünfte = Nachzahlungsgefahr.

Im konkreten Fall wird ja aber erst im Mai geheiratet. Die Steuererklärung behandelt dann aber das ganze Jahr 2021 so, als wären sie ab 1.1. verheiratet gewesen. Gäbe es hier keine Progressionseinkünfte, gäbe es, wenn nach der Heirat IV/IV genommen wird sehr wahrscheinlich gut Geld zurück.
Die TE schrieb von ET Ende Juli. Also ab irgendwann Juni Mutterschutz, also immerhin 5 volle Monate "voll" versteuertes Einkommen. Da würde ich jetzt spontan, wenn man in IV/IV geht von Pi Mal Daumen einer Null am Ende ausgehen. Sagt mein Bauch ohne konkrete Daten zu kennen (vor allem was so an Werbungskosten da ist, wäre halt spannend).

Persönlich würde ich immer IV/IV wählen, wenn es finanziell drin ist. (Ausnahme: es geht wirklich nur einen arbeiten und es kommt kein weiteres Geld rein - OK oder um Elterngeld zu maximieren)

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Ich würde dann 3/5 machen, zumindest so lange du nicht arbeitest, dann habt ihr monatlich mehr.
Insgesamt wird es mit der Steuererklärung dann aber ohnehin auf das gleiche Geld herauslaufen.
Wenn du dann doch wieder arbeitest würde ich das nochmal kalkulieren, wir haben uns entschieden monatlich lieber weniger zu haben und dafür am Ende des Jahres keine Nachzahlung zu haben, auch wenn wir ziemlich unterschiedlich verdienen da ich nur Teilzeit arbeite, und sind deshalb beide St.Kl. 4.

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Ich würde es machen, 3/5.
Glaskugel: Du zahlst bis zur Geburt zu viele Steuern (da die Lohnabzüge die Elternzeit nicht berücksichtigen und von einem normalen Erwerbsbahr ausgehen). Daher wird das trotz Progressionsvorbehalt keine Nachzahlung geben.

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Genau so war es bei uns auch. Bei einer Geburt ab Mitte des Jahres ist das sehr wahrscheinlich. Genau wie du sagst, man hat in der ersten Jahreshälfte schon zu viele Steuern vorausbezahlt für das dann plötzlich auf 0 sinkende zu versteuernde Einkommen.