Erneut Elternzeit beantragen, neuer Kinderwunsch oder Job kündigen?Fragen über Fragen

Hallo ich hoffe hier kann mir jemand helfen und weiss ein paar Tipps zu meiner etwas verzwickten Situation:

Ich bin schon seit einiger Zeit sehr unzufrieden mit meiner aktuellen Arbeitssituation,habe zwischenzeitlich sogar überlegt zu kündigen. Mein Mann und ich möchten aber gerne (ca. ab Sommer anfangen zu "planen")noch ein zweites Kind. Jetzt überlege ich ob es sinnvoll ist nochmal Elternzeit zu nehmen(hatte 2 Jahre nach der Geburt meiner Tochter) um erstmal von der schlimmen Arbeitssituation befreit zu sein.
Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage:
Sollte ich in der Elternzeit erneut schwanger werden wie sieht es dann mit den Finanzen aus?? Ich würde nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft mit Sicherheit ins BV kommen(arbeite im Medizinischen Bereich) Gehalt während der Schwangerschaft im BV würde ich dann ja nicht bekommen oder?!
Alternativ ist es möglich nur für einige Monate Elternzeit zu nehmen ,danach für ein paar Wochen zu arbeiten in der Hoffnung dass ich dann schwanger werde und weiter Gehalt im BV zu bekommen?
Kennt sich dazu jemand aus und /oder weiss bei welchen Stellen man sich dazu informieren kann?

1

Noch eine kleine Anmerkung:
Ich würde ungern kündigen da ich einen sehr sicheren Job habe(unbefristet,öffentlicher Dienst)
Und bei einem neuen Arbeitgeber natürlich nicht sofort schwanger werden möchte(so blöd das vielleicht klingt: besser noch bei dem "alten doofen" Arbeitgeber "unbeliebt" machen,dann kann ich nach einer erneuten Schwangerschaft/Elternzeit/ggf.Kindkrank etc. dort immer noch kündigen

7

Was meinst du mit ggf. Kindkrank?

2

Möglich ist es. Allerdings wird sich das negativ auf Dein Elterngeld auswirken, denn die Elternzeitmonate fallen dann ja in den Berechnungszeitraum.

Warum suchst Du Dir denn nicht einen neuen Job und kündigst dann den alten?

3

Hm, da hat sich das gerade überschnitten.

4

Also du bekommst natürlich kein Gehalt, solange du in Elternzeit bist. In Elternzeit gibt es kein BV. Wie alt ist denn deine Tochter? Wenn sie schon über 3 ist, muss die Elternzeit außerdem 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Und ja klar, du kannst natürlich noch ein paar Monate Elternzeit nehmen und dann hoffen, schnell schwanger zu werden. Aber natürlich weiß niemand, ob das dann auch so schnell klappt. Außerdem steht deinem Arbeitgeber immernoch frei, dann einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für dich zu suchen, statt dich ins BV zu schicken (und Büroarbeit oder am Empfang oder Telefon oder so). Eine zu 100% sichere Variante ist das also nicht.

Abgesehen davon: bis zum Sommer sind es doch nurnoch ein paar Monate. Ist es sooo schlimm bei der Arbeit, dass du bis dahin nicht mehr aushalten kannst?

5

Vielen Dank für die Antworten.
Ja mir ist klar dass ich für die Elternzeit kein Geld bekomme, ins Beschäftigungsverbot komme ich mit Sicherheit(das ist bei uns immer so). Leider ist es wirklich sehr schlimm zur Zeit auf der Arbeit sodass es mir das Wert wäre auf die paar Monate Einkommen zu verzichten. Und ständig krank schreiben lassen oder so möchte ich mich auch nicht. Ich frage mich halt ob es "ausreicht "dann nach einer kurzen Elternzeit bis vielleicht Mitte August danach nur ein paar Wochen zu arbeiten(im besten Fall,wenn es denn wieder schnell mit einer Schwangerschaft klappt) um wieder mein Gehalt zu bekommen.

6

Dein Grundgehalt bekommst Du dann im BV. Solltest Du Zuschläge für Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeit bekommen, hattestzDu ja im Normalfall Anspruch auf den Durchschnitt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Das wäre dann ggf. bei Dir dann halt wenig bis nix.