Teilzeit in Elternzeit: Was ist rechtens - was darf der AG?

Hallo Zusammen!

Ich habe im Juni ein Kind bekommen und daraufhin 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Im Antrag meiner Elternzeit habe ich direkt reingeschrieben, dass ich im 2. Jahr meiner EZ für 24 Stunden/Woche wieder arbeiten möchte.

Ich habe jetzt von meiner Vorgesetzten die Rückmeldung erhalten, dass ich nur weil sie sich so für mich eingesetzt hätte, für 16 Stunden/Woche wiederkommen könnte und dann nur ganze Tage (8 Stunden). Ich wollte 4 Tage á 6 Stunden.
Als Gründe wurden mir genannt: Absatz wäre runtergegangen (ist aber nicht wirklich viel im Vergleich zum VJ; die VJ wurden immer Plus gemacht), Corona geschuldet seien die Büros entzerrt worden und dadurch kein Platz für mich frei, ein Teil meiner Arbeit sei Coronabedingt aktuell weggefallen. Ich habe vorher aber noch andere Aufgaben gehabt.

Sind das wirklich dringende betriebliche Gründe? Reciht das aus?
Kann der AG einfach sagen, dass ich nur 16 Stunden arbeiten darf.

Ich bin mir unsicher wie ich mich jetzt verhalten soll. 8 Stunden weniger Arbeit bedeutet auch weniger Geld und ich verdiene mit den 16 Stunden/Woche sogar weniger Gehalt als ich derzeit als Elterngeld bekomme...

1

An der Stelle wird das BEEG leider schwammig, da steht nur, dass es zu einer Einigung kommen muss. Wer da am längeren Henel sitzt sei mal dahin gestellt.

Fürs nächste Mal: TZ in EZ sollte man noch nicht mit der EZ-Antrag anmelden, sondern allenfalls lose ankündigen. Und dann fristgerecht vor gewünschtem Arbeitsbeginn mit genauer Stundenverteilung auf welche Tage etc. beantragen.

Ja, jetzt kannst du dich nur mit dem AG ins Benehmen setzen. z.b. anbieten, dass man sich in der Mitte trifft. Oder akzeptierst die Stunden aber verhandelst eine Lohnerhöhung, damit es sich lohnt. Zudem hast du ggf. ja noch Einfluss auf die Verteilung der Arbeitszeit, da würde ich auch nochmal hart bleiben. Spätestens wenn alle geimpft sind, wird ja wieder mehr Platz sein und die Entzerrung aufgehoben. Also lass dich nicht abspeisen wegen temporärer Gründe.

2

Jetzt müsste man wissen, wie verbindlich die Anmeldung der Stunden im Juni war. Denn wenn es eine ordnungsmäßige Anmeldung war, ist die Frist zum Widerspruch für den AG entfallen.

3

Also ich habe mitgeteilt, dass ich im 2. Jahr meiner Elternzeit für 24 Stunden/Woche arbeiten möchte.
Also für mich war das verbindlich!

Danach kam nur die schriftliche Bestätigung der EZ. Auf die Teilzeit wurde gar nicht eingegangen.

4

Hast du es schriftlich eingereicht und auch genau die Stundenverteilung genannt?
Wenn ja, gilt nach 4 Wochen ohne Ablehnung die Zustimmungsfiktion, d.h. es gibt keine Ablehnungsmöglichkeit für den AG mehr.

weitere Kommentare laden