Schwanger in Elternzeit

Hallo Ihr Lieben...
Hab da ne Frage, mir ist das unklar mit der Elternzeit.
Am 22.8.21 wird meine Kleine 1 Jahr alt. Jetzt sollte Ich dann wieder zum Arbeiten.
Aber, ich bin wieder schwanger, in der 5. Woche etwa.
Was nun? Kann ich von August bis zum Geburtstermin im Dezember bzw bis zum Mutterschutz, normal arbeiten ?
Wenn Ich nicht arbeiten sollte, wie ist das dann mit dem Elterngeld in der Zeit?

Ooo doch mehr als eine Frage😊
Lieben Dank schon mal

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"Kann ich von August bis zum Geburtstermin im Dezember bzw bis zum Mutterschutz, normal arbeiten ?"

Natürlich, warum nicht?


"Wenn Ich nicht arbeiten sollte, wie ist das dann mit dem Elterngeld in der Zeit?"

Aus welchem Grund solltest du nicht arbeiten? Wenn du kündigst wird das natürlich entsprechend mit 0 berechnet.

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Sorry, dachte nicht an Kündigung... war mit dem ersten Kind in BV wegen ständiger Übelkeit...fängt jetzt genau so wieder an....meine nur wenn das nicht besser wird..🙄🙏

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Wegen Übelkeit ein Beschäftigungsverbot finde ich zwar jetzt etwas sehr kreativ seitens des Arztes, weil das Schwangerschaftsbeschwerden sind und somit ggf. ein Grund für eine AU und nicht für ein Beschäftigungsverbot.

Falls du aber ein Beschäftigungsverbot hast, bekommst du ja dein Gehalt weiter und das wird dann auch entsprechend berücksichtigt bei der Höhe des Elterngeldes

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Wenn deine Elternzeit endet, kannst du natürlich ganz normal wieder arbeiten gehen, bis der Mutterschutz beginnt. Wie und in welchem Umfang wirst du ja zuvor vermutlich mit deinem Arbeitgeber klären.
Solltest du ein Beschäftigungsverbot erhalten, dann bekommst du ja weiterhin dein Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt.

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Hallo,

bei mir war es ähnlich. Mein Sohn wurde im September 1 Jahr alt. Ich hatte Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Ich wurde während der Elternzeit wieder schwanger. ET war im Dezember. Bei meinem ersten Sohn war ich im BV. Ich bin dann ab September wieder arbeiten gegangen. Aber nicht lange und meine Frauenärztin hat mich wieder ins BV geschickt. Elterngeld bekam ich dann das gleiche wie bei Kind 1. Ein wenig mehr wegen dem Geschwisterbonus.

LG und alles Gute :)

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Dankeschön für die vielen Antworten!
Und danke fürs Zeit nehmen 🙏😉