Erneute SS in Elternzeit

Hallo. Ich bin noch bis März 2022 in Elternzeit und beziehe Elterngeld plus. Nun bin ich erneut geplant schwanger. Ich arbeite eig als Altenpflegerin. Nun habe ich von einer Bekannten gehört das ich die Elternzeit abbrechen und somit wieder volles Gehalt mit Beschäftigungsverbot erhalten würde - weiß jemand ob das so stimmt?
Lg Polly

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Nein, das stimmt nicht. Du darfst die Elternzeit nicht abbrechen um direkt danach wieder ins BV zu gehen, bzw. Dein AG darf dem Abbruch nicht zustimmen und Dich dann in's BV schicken.

Du darfst die Elternzeit zum Mutterschutz abbrechen um die vollen Bezüge im Mutterschutz zu erhalten.

Grüsse
BiDi