Beschäftigungsverbot - Probezeit zu Ende

Hallo,
ich bin neu hier. Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Seit Anfang Januar bin ich im BV, die Probezeit lief bis 1.2.21. Nach dieser Probezeit stand eine Gehaltserhöhung an. Besteht darauf ein Anspruch? Soweit ich weiß, darf eigentlich keine finanzielle Benachteiligung entstehen? 🤔
Viele Grüße

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Ja, dir steht auch die Gehaltserhöhung im BV zu. Du hättest die ja auch bekommen, wenn du gearbeitet hättest.

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Das gilt aber nur wenn es vertraglich also schriftlich festgelegt ist, oder?

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Ja, sonst ist ja Aussage gegen Aussage. Du müsstest die mündliche Vereinbarung zumindest beweisen können. Was schwierig ist.

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Vielen Dank für die Antwort

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Wenn das bereits schriftlich fixiert ist, ja, sonst wirst du da vermutlich nichts von sehen

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Ich habe im Arbeitsvertrag geschaut, ist alles festgehalten 🤗

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Ist der Vertrag unbefristet?