Kosten für Pflege umgehen - Haus der Eltern

Hallo, meine Eltern sind nun 75 und 79 Jahre. Beide wohnen in einem circa 140 qm großen Haus.

Neben mir gibt es noch zwei Schwestern. Der Plan meiner Eltern ist folgender: Sie wollen so lange wie möglich im Geburtshaus meines Vaters bleiben. Sollten Sie es alleine nicht mehr können, planen Sie damit eine Pflegekraft im Haus wohnen zu lassen. Erst im letzten Schritt sehen sie das (Pflege)heim. Vielleicht auch nur für den Fall, wenn bereits einer verstorben ist.

Sie sagen immer wieder, dass sie für die Kosten der Pflege das Haus "brauchen" sprich die Kosten des Pflegeheims durch einen Hausverkauf getragen werden.

Immer wieder höre ich von Bekannten, dass meine Eltern das Haus einfach einem der Kinder überschreiben können. Dann gilt eine Frist von 10 Jahren und danach müsste quasi das Sozialamt/Staat für die Pflegekosten im Heim aufkommen, wenn das restliche Kapital meiner Eltern verbraucht sei. Das Haus sei dann aber als Kapital nicht mehr abgreifbar.

Was stimmt von dieser These und wie gestaltet sich ein solcher Ablauf?


Viele Grüße und vielen Dank!

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Ich habe mir nun nicht alle Kommentare durchgelesen, hoffe dir aber mit meiner Antwort etwas weiterhelfen zu können.

Grundvoraussetzungen dafür, dass deine Eltern im Fall der Fälle (wenn sie dann tatsächlich ins Heim müssten-manche Sozialämter fordern für die Notwendigkeit der stationären Pflege mindestens einen Pflegegrad, zumindest aber ein medizinisches Gutachten) gemeinsam nicht mehr als 10.000 Euro Vermögen besitzen, dieser Betrag ist sozusagen geschützt. In welcher Form dieser Wert vorhanden ist (Geld, Gold, Münzen) ist erstmal unerheblich. Solange deine Eltern selbst also noch ein Haus inkl. Grundstück und damit vermutlich ein Vermögen größer als 10.000 Euro haben, wird das Amt den Antrag aufgrund des den Freibetrag übersteigenden Vermögens sowieso ablehnen. Sollte deinen Eltern das Haus nicht mehr gehören, da es schon an Kinder überschrieben worden ist, ist dieser Punkt schon mal "überschritten". Im nächsten Schritt sucht das Amt dann jedoch nach Schenkungen in den letzten 10 Jahren. Unerheblich ist dann auch, ob das Haus sechs Monate oder neun Jahre vor Heimaufnahme verschenkt worden ist. Gab es in den letzten 10 Jahren eine Schenkung in der Größenordnung eines Hauses, wird das Amt den Antrag meistens einfach direkt ablehnen. Begründung: Deine Eltern sind im Moment, als sie ins Heim mussten und das nicht mehr aus ihrer Rente zahlen konnten, verarmt. Sie haben damit gegen denjenigen, den sie beschenkt haben (derjenige, der nun das Haus hat) einen Rückübertragungsanspruch aus der Schenkung. Dies ist praktisch eine Sonderfall der Rückforderung, da deine Eltern aufgrund der Schenkung des Hauses ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen können (§ 528 BGB). Nun haben deine Eltern gegen dich/Geschwister diesen Anspruch und müssen diesen praktisch selbst bzw. über einen gesetzlich bestellten Betreuer - notfalls gerichtlich - durchsetzen. Darauf weist das Amt nun hin. Theoretisch kann das Amt für die Heimkosten nun eintreten und diesen Rückforderungsanspruch deiner Eltern gegen die beschenkten Kinder auf sich selbst überleiten und selbst (gerichtlich) durchsetzen. Meistens wird zu diesem Zeitpunkt der Antrag nach Aufklärung der Antragsteller dann aber zurückgenommen, weil das Ergebnis immer das gleiche ist. Das Haus muss im Endeffekt verwertet/eingesetzt werden, außer das beschenkte Kind trägt die laufenden Heimkosten natürlich jeden Monat selbst.

Beachte bitte, dass die Unterhaltsforderung der Kinder (mehr als 100.000 Euro Einkommen jährlich) davon komplett isoliert steht. Bei der "Hausgeschichte" geht es um die Rückforderung einer Schenkung (vertraglich), bei der Unterhaltszahlung geht es um den ganz normalen (gesetzlichen) Unterhalt, den Kinder ihren Eltern ebenso zu zahlen haben wie Eltern ihren Kindern; natürlich gelten hier unterschiedliche Freibeträge.

Bei einer Hilfegewährung durch das Sozialamt trägt das Amt alle Kosten, die durch den Heimplatz konkret entstehen (die Ämter handeln spezielle Sätze hierfür mit den Heimen aus), grundsätzlich darf man sich das Heim aber selbst aussuchen. Für Einzelzimmer werden oft medizinische Atteste gefordert. Im Gegenzug leitet das Sozialamt die gesamten Renten auf sich über und zahlt den Heimbewohnern noch ein monatliches Taschengeld von ca. 120 Euro im Monat. Schlechter behandelt oder gestellt werden die Heimbewohner aber natürlich nicht!

Solange beim Sozialamt keine Sozialhilfe beantragt wird, ist das natürlich immer nur die rechtliche Situation und rein theoretisch. Meistens stellen die Heime aber selbst bei Aufnahme neuer Bewohner schon vorsorglich beim jeweils zuständigen Amt einen Antrag auf Übernahme der Kosten, damit ihnen kein Geld durch die Finger geht und das im Nachgang geklärt werden kann. Sobald der Antrag dann läuft, muss das Amt eben ermitteln. Wie es ausgeht, kommt dann eben auf die jeweilige Situation an. Grundsätzlich muss ich sagen, auch zurecht. Steuergelder können ja nicht für solche immensen Kosten eingesetzt werden, nur damit kurz vor Heimaufnahme noch kurz ein Haus an die Kinder übergeben werden kann. Das ist aber eine andere Sache und möchte ich jetzt auch gar nicht bewerten. Es dient vielleicht aber vielleicht dem Verständnis.

Liebe Grüße, Mona

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Hallo,

Ich finde es völlig legitim Vermögen zu schützen, indem man rechtzeitig auf Kinder bzw. Angehörige Vermögen, Immobilien usw. überträgt.
Aufgrund des recht hohen Alters deiner Eltern, befürchte ich aber fast, dass es für die Schenkung bzw. Übertragung und damit verbundenen 10 Jahres Frist schon etwas spät ist.

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Wenn eure Eltern nicht selbst für ein Pflegeheim aufkommen können sind erstmal die Kinder dran, also du und deine Schwestern. Ich weiß keine genauen Zahlen, es gibt sicher Mindestverdienst, Selbstbehalt und so, aber erstmal werdet ihr zur Kasse gebeten und erst wenn das nicht reicht übernimmt den Rest der Staat.

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Das heißt diese Theorie, das Haus wie oben beschrieben, auf Umwegen ins "sichere" zu schippern ist hinfällig?

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Naja es stimmt dass deine Eltern dann (eventuell) nix zahlen müssen, aber ist die Frage ob ihr stattdessen für die Kosten aufkommen wollt, sollte der Fall der Fälle eintreten.

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Das 10 Jahre nach Schenkung das Haus 'tabu' ist, ist korrekt.
Aber: Übernimmt das Sozialamt die Kosten für's Pflegeheim, ist kein grosser Luxus zu erwarten. Dann wird die Minimalausstattung bezahlt. Und das kann dann auch bedeuten, dass beide getrennt werden und/oder kein Einzelzimmer bezahlt wird, sondern ein Zweibettzimmer mit einem Unbekannten.

Stecken Deine Eltern ihr eigenes Geld in's Pflegeheim, haben sie wesentlich bessere Auswahlmöglichkeiten.

Von daher ist die Haltung Deiner Eltern eine sehr vernünftige.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank für eure Antworten.

Bitte keine moralischen Bewertungen anbringen. Das oben beschriebene ist nicht meine Einstellung. Ich habe zu diesem Thema leider noch keine und versuche mir einen Überblick zu verschaffen und möchte alle Möglichkeiten kennen.

Das dachte ich mir auch schon, dass wenn man "Sozialleistungen" erhält man keine Ansprüche stellen kann, sondern das nehmen muss, was angeboten wird.

Hat jemand konkrete Erfahrungen, was die Einbußen sind?
- Doppel- /Einzelzimmer wurde angesprochen.
- Ist dann auch die Auswahl des Heims betroffen?
- Gibt es in Heimen vers. "Standards" also sagen wir mal wie im Hotel verschieden schöne Zimmer, vers. Intensität der Pflege?

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>>Gibt es in Heimen vers. "Standards" also sagen wir mal wie im Hotel verschieden schöne Zimmer, vers. Intensität der Pflege?<<

Natürlich gibt es da Unterschiede wie Tag und Nacht. Das fängt bei der durchschnittlichen Pauschale für Mahlzeiten an, geht über Ausstattung der Zimmer, Betreuung, Freizeitangebote etc hinaus.

Hotelstandart wirst du dir nicht leisten können. Das meine ich nicht böse, aber da reden wir dann von einem hohen vierstelligen Bereich und höher.

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Wenn deine Eltern dasHaus einem von euch Schwestern das Haus überschreiben, muss diejenige im Regelfall die anderen beiden ausbezahlen. Und da reden wir wohl eher nicht von 5000€ pro Nase, sondern um ein Vielfaches. Ist da eine von euch bereit dazu?

Zum rest wurde ja schon viel gesagt.
Ich finde die Einstellung auch, gelinde gesagt, schäbig. Keine Ahnung, wie manche drauf kommen, sowas für erstrebenswert zu halten.

Hoffentlich lassen sich deine Eltern nicht bequatschen.

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Wie gesagt. Es geht hier nicht darum, dass meine Eltern von mir oder anderen bequatscht werden.

Es geht einfach nur für mich darum, einen Überblick über den Ablauf zu gewinnen. Für mich ist das absolutes Neuland und ich bin sehr froh, dass ich hier so viele gute und aufschlussreiche Antworten habe.

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Was ihr im Zweifel noch überlegen könnt, ist dass ihr das Haus voran vererbt bekommt. Also auch alle Geschwister zu gleichen Teilen. Deine Eltern erhalten ein lebenslanges Wohnrecht. Und wenn sie ausziehen, dann vermietet ihr das Haus und setzt die Miete für die Pflegekosten Eurer Eltern ein. Also auch wenn ihr nichts zahlen müsst, dann nutzt ihr das Geld für eine art freiwilliges Upgrade beim Pflegeplatz.

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Das Haus ist das Kapital der Eltern und sollte notfalls auch für heimkosten genommen werden!

Ämter prüfen sowas ganz genau. Und wenn ihr Pech habt können sie nicht in ihr "wunsch heim" weil das z.b die kosten vom Sozialamt übersteigt

Wenn beide sterben und was für euch als Erbe bleibt..dann ist es ganz nett.. aber jetzt schon meist möglich viel abzugreifen find ich nicht gut. Aber bei Geld gehen Meinungen generell auseinander

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Das ist falsch. Das Sozialamt hat keine Hochstgrenze, was es zahlt!

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Also hier in der Region zahlt das Amt nicht alles wenn es eine Alternative gab. Hab 2 Jahre stationär als Leitung gearbeitet und einige Beispiele mitbekommen.

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Hallo,

das kann man alles so pauschal nicht sagen.

Es gibt seit dem 01.0.12020 ein neues Gesetz, das besagt, dass Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000€ unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind. Das ist glaube ich das Gesamteinkommen, wenn man in einer Partnerschaft lebt. Schwiegerkinder sind dagegen nicht unterhaltspflichtig. Und die Unterhaltspflicht wird natürlich auf alle Kinder aufgeteilt. Wie es sich verhält, wenn zum Beispiel nur 1 Kind ein so hohes Einkommen hat und die anderen nicht, weiß ich nicht. Es gibt auch noch Besonderheiten, wenn nicht beide Ehegatten zeitgleich in ein Pflegeheim verziehen. Da gibt es einen gegenseitigen Unterhalt. Es gibt außerdem Bundesländer, die für finanziell schwache Heimbewohner auch Wohngeld anbieten. NRW und Bayern sind das sicher, ob andere Bundesländer hier auch was zahlen, weiß ich nicht.

Aus persönlichen Überlegungen gebe ich zum Thema 24h-Pflegekraft zu bedenken, dass auch diese Pflegekräfte nicht wirklich 24 Stunden arbeiten können und man sich das oft auch finanziell schön redet und größere Kosten entstehen als man vermutet. Ebenso sollte man prüfen, ob es vom Haus her überhaupt möglich ist, jemanden im Alter dort zu versorgen - behindertengerechte Bäder, verbreiterte Türen für die Nutzung von Rollstühlen und Rollatoren, Treppenbreite wegen des Einbaus eines Treppenlifts. Unter Umständen ist da ein vorzeitiger Umzug in eine seniorengerechte Wohnung sinnvoll.

Lasst euch beraten. Bei der Verbraucherzentrale oder direkt bei eurem Wunschheim. Denn man hat hier unter Umständen Wartezeiten von mehreren Jahren auf eine Wohnung. Da ist es hilfreich, wenn man zumindest schon mal auf einer Warteliste steht, selbst wenn man jetzt noch keinen Bedarf hat.

Viele Grüße
lilavogel

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Es zählt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen!

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Sehr viel Unwissenheit hier, Vorsicht.

1. ein Übertrag (Schenkung) an die Kinder kann zehn Jahre lang zurückgefordert werden, das ist korrekt. Das wird der Leistungsträger auf jeden Fall machen, sofern er Geld benötigt. In so einem Fall ist es der Landkreis, das Sozialamt als Solches gibt es nicht (mehr). Ohne die Eltern zu kennen: bei dem angegebenen Alter kann das zum Problem werden, zehn Jahre sind lang.
2. seit 2020 sind Kinder nicht mehr leistungspflichtig, sofern ihr Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Dabei spielt das Einkommen des Partners keine Rolle. Ebensowenig Vermögenswerte.
3. der Gedankengang ist durchaus realistisch und kommt häufiger vor. Eine moralische Bewertung ist unangebracht. Das darf und soll jeder für sich entscheiden.

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Hallo,. Das 8st schon möglich, aber das mit den 10 Jahren könnte knapp werden, aufgrund des Alters deiner Eltern. (Möchte nicht den Teufel an die Wand reden, aber deine Eltern sind in 10 Jahren 85 und 89). Meine Mutter hat das Haus auf uns überschrieben, allerdings wohnen wir auch darin und sie in unseren Wohnung und zwar mietfrei. Allerdings informiert sie sich schon seit Jahren über die Kosten in den Heimen hier und sagt, dass ihre Rente dafür reicht.

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Eine liebe Bekannte von mir zahlt knapp 4.000 Euro dazu, also NACH Vorleistung der Pflegeversicherung. Also ich habe 49 Jahre Vollzeit gearbeitet im ÖD, aber meine Rente reicht definitiv bei weitem nicht aus.
Da rechnet Deine Mutter sicher noch Sparvermögen o.ä. mit ein, ihre Rente allein.....?!?!
LG Moni