Tücken beim Partnerschaftsbonus?

Hallo zusammen,

ich bin derzeit in Elternzeit und möchte ab September Teilzeit in Elternzeit arbeiten (30 Wochenstunden). Nun sieht es aber so aus, dass wir wohl keinen der favorisierten Kita-Plätze bekommen werden. Zumindest haben wir aber nun das Angebot einer tollen privaten Kita in Aussicht - mit weniger Betreuungsstunden als zuvor geplant. Nunja, jetzt sind wir am überlegen wie wir das machen könnten und sind u.a. auf die Möglichkeit des Partnerschaftsbonus gestoßen. Wenn ich das richtig verstehe, könnten wir diesen in Anspruch nehmen wenn mein Mann befristet für mindestens vier Monate auch auf 30 Wochenstunden reduziert. Würde uns zumindest den Kita-Start in finanzieller und zeitlicher Hinsicht erleichtern. Jetzt meine Fragen dazu...

Mein Mann hatte bereits Elternzeit für die beiden Partnermonate (1. +12. LM) beim AG angemeldet. Wenn er nun zusätzlich 15. bis 18. LM mit Tz Arbeit nehmen möchte, wäre er auf die Zustimmung des AG angewiesen oder? Mit welcher Frist müsste angemeldet bzw. beantragt werden?

Der Partnerschaftsbonus ist auch - wie beim „normalen“ EG - auf Lebensmonate ausgerichtet?

Ich lese so viele Negativberichte über den Partnerschaftsbonus, dass Eltern das Geld nachher zurück zahlen mussten. Was läuft denn da immer schief? Wo sind die Tücken? ... Überstunden? AU? Vielleicht gibt es ja hier einige, die den Bonus bereits „erfolgreich“ in Anspruch genommen haben.

Danke vorab an alle, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen 😊

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Wir haben den Bonus erfolgreich hinter uns 2018. Wir mussten nichts zurück zahlen. Ich hab noch ca. 20 Euro wiederbekommen weil die EG Stelle sich verrechnet hatte.kp.. ich hatte online exakt 5 Euro mehr pro Monat raus, und nach Abschluss der 4 Monate hat die EG Stelle das auch eingesehen;)

Ich hatte 25std/Woche.. mein mann 30std/Woche. Man bekommt in den vier Monaten EG plus, das überlesen manche. Urlaub ist kein Problem solange du nicht über die monatsstunden kommst. Da zählt allerdings lebensmonat. Was bei einer normalen Arbeitszeit eigentöich automatisch paßt . Ich hatte Schichtdienst, da hab ich dann aufgeschrieben wie ich wann arbeiten kann/möchte um im lebensmonat in den stunden zu bleiben.

Da hat auch nicht meine Abrechnung von der Arbeit gereicht. Ich hab für die 4 Monate einen extra Stundenzettel geführt der zu den lebensmonaten passt und vom AG unterschreiben lassen.

LG

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Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht!
Es zählen also immer die durchschnittlichen Stunden im Lebensmonat. Innerhalb dieses lebensmonats könnte man also ggf mal Überstunden machen und diese dann innerhalb des lebensmonats wieder durch frühschluss ausgleichen?

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Ich habe keine eigene Erfahrung, aber darüber gelesen, als wir es auch überlegt hatten. Die Tücke ist beispielsweise, wenn dein Kind häufig krank ist, du es daheim betreust, das auch angibst und damit unter die erforderlichen Stunden sinkst... Oder wenn einer von euch beiden ins Krankengeld rutscht... Es gibt da so einige Tücken und leider nicht so viel Flexibilität, wie es eigentlich mit der Regel geben sollte.

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Danke für deinen Beitrag! Noch eine Rückfrage dazu... wenn ich zum Beispiel an einem Tag sechs Stunden gearbeitet hätte, mich dann aber Kindkrank melden muss, dann fehlen mir diese Stunden und ich müsste diese innerhalb des LM wieder reinholen?? Wäre ja ziemlich doof, ein kleines Kind könnte zum Kitastart ja leider häufiger krank werden.

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Krank ist wie arbeiten. Bei uns macht man keine minus Stunden wenn man eine Krankmeldung abgibt..

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Auch wir haben die 4 Partnerschaftsmonate genommen, beide auf 30h Basis und erfolgreich die Kriterien erfüllt. Man muss halt schon schauen, dass man keine Überstunden macht, das war die einzige Herausforderung.
Letzlich gab es für uns pro Elternteil jeweis 150€ Bezuschussung pro Monat.