Jugendamt will Gehaltsnachweis von mir

Hallo,

mein Partner ist geschieden und hat zwei Kinder mit seiner Exfrau.
Für diese Kinder zahlt er Unterhalt wie er vom Jugendamt berechnet wurde.
Aufgrund Kurzarbeit wegen corona bekommt seine Exfrau seit Juli Unterhaltsvorschuss.

Ich habe ebenfalls zwei Kinder mit meinem Expartner, bekomme Unterhalt für die zwei und bin berufstätig(zur Zeit auch Kurzarbeit)
Außerdem haben wir ein gemeinsames Kind welches beim Unterhalt seiner ersten beiden Kinder nicht mit angerechnet ist.

Nun kam Post vom Jugendamt, die wollen jetzt plötzlich meine Gehaltsnachweise sehen.
Das der Selbstbehalt gekürzt werden kann, wenn man zusammen lebt ist klar.
Aber wofür braucht das Jugendamt meine Gehaltsnachweise?
Ist das überhaupt rechtens, muss ich meinen Verdienst angeben?

Ich verdiene ca. 200€ weniger als mein Partner,falls das wichtig ist.

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen.

Liebe Grüße

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Hallo!

Nur weil irgendwo "Amt" draufsteht bedeutet ja noch lange nicht das alles was von dort kommt auch "Gesetz" ist.
Korrekt wäre eine Rückfrage nach der Rechtsgrundlage für dieses Auskunftsersuchen.

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Schreib ihnen freundlich das sie das nichts angeht und gut ist.

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Der Selbstbehalt kann nur gekürzt werden, wenn er den Mindesunterhalt nicht zahlen kann, ansonsten nicht.
Auch kann nur ein Gericht den Selbstbehalt kürzen und nicht das Ja.

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Je nach Umständen (zb Alter des gemeinsamen Kindes) kann es sein, dass er auch dir zu Unterhalt verpflichtet ist oder du zumindest als unterhaltsberechtigt zählst. Beides kann (ein wenig) auf den Unterhalt für seine anderen Kinder Einfluss haben. Falls du genug Geld (im Sinne des Amtes) verdienst fällst du dann als unterhaltsberechtigt weg. Also ein bisschen mehr Geld für die Kinder.

Oder eben Haushaltsersparnis.

Oder ein Sachbearbeiter der übersehen hat, dass ihr nicht verheiratet seid.

Ich würde nur freundlich, aber kurz und knackig schreiben:

Bitte begründen sie mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage warum sie meine Gehaltsabrechnung einsehen wollen.

Fertig.

LG

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Der Selbstbehalt wird nicht gekürzt, wenn man zusammen lebt.

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Frag' mich nicht nach dem Aktenzeichen des Urteils, dem Paragraphen, aber die Rechtssprechung geht davon aus, dass wenn der Partner des Unterhaltspflichtigen viel mehr als der Unterhaltspflichtige verdient, der gutverdienende Part auch die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestreitet. Damit darf der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gekürzt werden.

Momentan hat das Jugendamt keine Ahnung, was Du verdienst - deswegen vermutlich die Frage nach den Gehaltsnachweisen.

Grüsse
BiDi

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Sie verdient aber weniger und ist ihren Kindern auch zu Unterhalt verpflichtet.

Zudem kommt, daß auch nur ein Gericht den Selbstbehalt kürzen kann und darf und kein Jugendamt.

Und sie haben zusammen auch noch ein Kind, was wohl in der Berechnung vom. Jugendamt nicht berücksichtigt wurde.

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Ja aber woher soll das Jugendamt wissen, dass sie weniger verdient wenn es keine Nachweise vorliegen hat?
Ich würde beim Jugendamt nachfragen warum sie die Nachweise benötigen und dann auch das gemeinsame Kind erwähnen, dass bei der Berechnung bisher nicht berücksichtigt wurde.

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