Wann Beginn TZ in EZ nach Mutterschutz

Hallo Zusammen, habe eine kurze Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. :-)

Mein Kind ist am 20.01. geboren, vereinbart mit dem AG ist Teilzeit in Elternzeit nach Mutterschutz ggf. ab April. Mein AG ist hier sehr flexibel.

Mutterschaftsgeld bekomme ich ja bis 8 Wochen nach Geburt. Elterngeld Plus dann also ab der 9. Woche nach Geburt. Richtig?

Spielt es eine Rolle ob ich direkt ab der 9. Woche nach Geburt anfange zu arbeiten oder erst ab zB der 11. Woche? Also finanzielle Abzüge vom EG oder dem Mutterschaftsgeld oder irgendwas, weil beides in den selben Monat fällt?

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Hallo!

Du hast acht Wochen Mutterschutz ab errechneten ET. Entbindest du früher, endet der Mutterschutz trotzdem erst an dem Tag, an dem der errechnete ET war. Entbindest du später, dann hast du acht Wochen ab Geburt.

Das Elterngeld wird ab dem Tag der Geburt bezahlt- theoretisch, denn es wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet und entfällt somit für die ersten zwei Monate. Für diese Zeit musst du auch Basis-EG beantragen. Ggf. sogar für die ersten drei Monate, wenn das Baby früher kommt. Wenn du wieder beginnst zu arbeiten, während du in dem jeweiligen Monat noch EG beziehst, wird es auch mit dem Gehalt verrechnet. Wenn du aber sowieso direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeitest (so habe ich es verstanden), ist es egal, ob ab Woche neun oder elf. Du wirst dann ja immer Lohn / Gehalt parallel zum EG beziehen und somit wird es auch immer verrechnet. Es macht ggf. Sinn zu warten, wenn man zum Ende des EG-Bezugs wieder in Teilzeit einsteigt. So hatte ich es seinerzeit gemacht. Ich bekam ein Jahr Basiselterngeld bis Anfang Mai und hab dann erst ab dem 01.06. wieder TZ gearbeitet, damit ich parallel zum Gehalt kein EG beziehe und keine Abzüge habe.
Das Mutterschaftsgeld bekommst du für die Zeit, in der du noch nicht arbeiten darfst. Somit hat es keine Auswirkungen aufs Gehalt.

LG

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„ und entfällt somit für die ersten zwei Monate“

Das Elterngeld entfällt nur für die Zeit des Mutterschutzes. Die restliche Zeit des Lebensmonat bekommt man natürlich Elterngeld!

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Somit ‚entfällt’ es aber zwei Monate, da man ja mind. die ersten zwei Lebensmonate Mutterschutz hat. Ab dem dritten Lebensmonat erhält man es dann natürlich anteilig, sobald der Mutterschutz endet.

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Ja, es spielt eine Rolle. Denn wenn du in einem kalendermonat früher wieder anfängst zu arbeiten, erhältst du auch mehr Lohn für den Monat. Entsprechend wird eventuell dein Elterngeld mehr gekürzt. Das hängt aber davon ab, wie hoch dein Elterngeld ist und wie viel du zum Elterngeld dazu verdienst.

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Es macht Sinn ggf nicht direkt nach 8 Wochen sondern genau nach zwei Monaten wieder zu arbeiten. Denn mindestens die ersten zwei Monate hast du automatisch Basis-EG. Wird mit MuSchu-Geld verrechnet für die acht Wochen. Da bleiben dann aber ein paar Tage „richtiges“ Basis EG übrig. Da würde es wahrscheinlich nicht so lohnen zu arbeiten, da die Verrechnung mit dem Gehalt ziemlich hoch sein dürfte.

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Würde man dann nicht für die paar Tage gar kein Geld bekommen? Weil das Geld im Mutterschutz ja bestimmt höher ist als das Elterngeld und das damit ausgeschöpft ist? Und dann arbeitet man ja ein paar Tage nicht, bekommt also in der Zeit auch kein Gehalt?

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Nein, du bekommst dann für den Monat noch anteilig Elterngeld.
Beispiel:
Geburt 1.11. (errechnet war der 4.11.)
Mutterschutz bis 30.12.
Basismonate also genau November und Dezember. Und da Mutterschutz nur bis 30.12. war, habe ich für den 31.12. noch EG bekommen.

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