Wann kündigen?

Ihr lieben,
ich bin 2019 in meiner Probezeit völlig ungeplant schwanger geworden. Wir haben einen langen harten Kinderwunschweg hinter uns und hätten nicht mehr damit gerechnet.
Gesagt getan sofort in das BV wegen dem Job und der Vorgeschichte.

Ich habe Elternzeit bis zum 02.09.2021 und würde danach auch gerne wieder anfang zu arbeiten.
Nur eben geht es nicht mehr da wo ich war und muss somit kündigen.

Im Juli 2021 bin ich 2 Jahre dort angestellt.

Wann muss ich denn spät kündigen? Oder könnte ich das ggf jetzt bald schon tun mit dem Text " kündige zum Ende meiner Elternzeit also zum 02.09.21" ? Oder können die mir daraus irgendwie einen Strick drehen?

Lg Meli mit Leo und Henning im Herzen #stern und Jan 9 Monate an der Hand #herzlich

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Wenn du genau zum Ende deiner Elternzeit kündigen willst hast du eine Frist von 3 Monaten.

Viel früher würde ich das auch nicht machen.

Allerdings sollte man immer erst kündigen, wenn man was Neues hat.

Falls nichts in Aussicht, dann solltest du deine Elternzeit verlängern.(Frist 7 Wochen) und parallel weiter suchen.

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3 monate habe ich mir auch gedacht.
Ich fang aktuell mit einem 450 euto jon woanders wieder an und hoffe das ich dort dann auf halbtags gehen kann

Ab märz april wollte ich anfangen mich darum zu kümmern.

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Huhu, wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest dann hast du eine gesetzliche Frist von 3 Monaten, egal was du sonst für Fristen laut Vertrag hast.
Du kannst natürlich jetzt schon kündigen, wüsste nicht was es für Nachteile bringen sollte. Allerspätestens zu Anfang Juni, ein bisschen Zeit hättest du also noch. Ist denn die Kinderbetreuung gesichert dass du ab dann auch wieder arbeiten kannst? Anspruch auf ALG 1 hättest du bei Eigenkündigung ja nicht und auch generell sowieso nur wenn die Betreuung gesichert ist. Alles Gute dir

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Kinderbetreuung ist gesichert danke..sonst würde das auch nicht gehen.

Anpruch auf alg das weis ich... aber ich würde ja nicht kündigen ohne etwas neues zz haben.

Ich versuche bei meinem 450 € jpb auf halbtags zu gehen. Aber da kümmer ich mich so ab närz oder april drum.

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Man hat schon Anspruch auf ALG I, aber halt nur verkürzt wegen Sperre.