Schwanger werden in der Elternzeit

Guten Morgen.
Ich hoff ich bin hier im richtigen Forum.
Mich beschäftigt gerade der Gedanke an ein Geschwisterchen. Wann müsste ich denn wieder schwanger werden/sein, damit ich das selbe Elterngeld wie jetzt bekomme?
Könnt ihr mir rechnen helfen?
Ausgangsdaten:
K1 geboren am 21.5.20
Elternzeit für 2 Jahre beantragt.
Elterngeld auf ein Jahr bzw 13 Monate (glaub ich) beantragt.
LM 12 nimmt mein Mann EZ und bezieht da parallel auch EG. Ich bekomm in dem Moment nichts.
LM 13 ist mein letzter Bezugsmonat. Steht so im Antrag (21.5-20.6.21)..
Zudem überlegte ich den Monat 13 noch in EG plus zu halbieren dass 13+14 daraus werden. Wäre das sinvoll?
Danke fürs Lesen und helfen.
Lg Lillymaus

Stimmt die Rechnung, dass ich spätestens im August 21 wieder schwanger sein müsste?

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Du müsstest schon lange wieder schwanger sein. Bei Elterngeld Plus muss der neue Mutterschutz spätestens 14 Monate nach der Geburt des ersten Kindes beginnen.

Dein Mann muss übrigens mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen um überhaupt Anspruch zu haben.

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Ok🙈 ich checks einfach nicht..😅

Der LM 12 ist dann bereits der zweite den mein Mann macht. Er hatte bereits 4 Wochen EZ mit EG Bezug.

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Er braucht aber keine 4 Wochen, sondern einen Monat Elterngeldbezug

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Wenn du dazwischen nicht arbeiten willst und du tatsächlich noch die letzten Monate EG so splittest, dass du 14 Monate Bezug hast, muss dein Mutterschutz im August beginnen für dasselbe Elterngeld. Bedeutet also ET spätestens Mitte Oktober und das wird jetzt schon knapp mit Zeugung.

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Oh man. Ok ich hab glaub echt ein Denkfehler oder sitz auf der Leitung..
August dieses Jahr schwanger werden, ET Mitte juli 22. 12 Monate zurück Minus Musch wäre doch Mai dieses Jahr, oder? Ich dachte so funktionierts?

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Ja. Aber im Mai diesen Jahres hast du ja schon ein Jahr rum.

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Übrigens: so lange dein älteres Kind noch unter 3 ist bekommst du +10% mehr Elterngeld, also gibt es noch einen zusätzlichen kleinen Puffer :)

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Deine Kinder dürfen einen maximalen Abstand von 14 Monate (bei Basiselterngeld) und 16 Monate (bei Elterngeld Plus) haben.

Die Monate 13 & 14 in Elterngeld Plus umzuwandeln ist sinnvoll.

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Mir hat die Elterngeldstelle gesagt, maximal 14 LM mit Elterngeldbezug werden ausgeklammert. Keine 16 bei EG + ....

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Es werden 14 Monate Elterngeld plus die 2 Monate, in denen der vorgeburtliche Mutterschutz liegt ausgeklammert. Das sind insgesamt 16 Monate, die ausgeklammert werden 😉

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